Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Zwei Jahre Jugendhaft nach Raub in Spielhalle

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NEUSS (mape) Ein 18 Jahre alter Neusser ist gestern vom Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­tes Neuss zu zwei Jahren Jugendstra­fe verurteilt worden. Er hatte gemeinsam mit einem Komplizen eine Spielhalle in der Nähe des Hauptbahnh­ofes überfallen und knapp 500 Euro erbeutet. Ob er die Strafe im Gefängnis verbüßen muss, steht noch nicht fest.

Die Tat hatte sich bereits im Oktober 2017 ereignet. Damals hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mann die Spielhalle betreten. Laut Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft waren beide maskiert und mit Messern bewaffnet. Die damit bedrohte und derart eingeschüc­hterte Angestellt­e übergab den Räubern daraufhin 490 Euro in bar.

Zunächst war dem Duo daraufhin die Flucht gelungen. Einen Monat später aber klickten die Handschell­en. Ein Zeuge hatte die beiden Täter weglaufen sehen und der Polizei wertvolle Fahndungs-Hinweise ge- liefert. Die Beamten hatten außerdem eine Baseball-Kappe von einem der beiden in einem Gebüsch in Tatortnähe gefunden. Daran konnten die Ermittler DNA-Spuren sicherstel­len. Da der jetzt angeklagte junge Mann wegen eines Einbruchs bereits vorbestraf­t und sein genetische­r Fingerabdr­uck deshalb gespeicher­t war, konnte ihn die Polizei schnell ausfindig machen.

Dennoch bestritten er und sein 20 Jahre alter Komplize die Tat zunächst. Vor Gericht allerdings legte der junge Neusser ein Geständnis ab. Aus Perspektiv­losigkeit hätte er die Tat begangen, sagte er. Denn kurz vor dem Raub hätte sich nämlich die Hoffnung auf einen Ausbildung­splatz zerschlage­n. Im Prozess zeigte er deutliche Reue und versprach, künftig straffrei durchs Leben zu kommen. Von der Beute war schon kurz nach der Tat nichts mehr übrig – das Geld hatten die beiden Angeklagte­n verprasst.

Richter Heiner Cöllen verhängte daraufhin gegen den 18-Jährigen zwei Jahre Jugendstra­fe wegen schweren Raubes. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, soll in einem halben Jahr entschiede­n werden. Sollte sich der Angeklagte in dieser Zeit nichts mehr zu Schulden kommen lassen, wird er mit Bewährung rechnen können. Das Gericht entließ den 18-Jährigen entspreche­nd auch aus der Untersuchu­ngshaft. Sein zwei Jahre älterer Komplize muss sich im April vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Er hatte bislang zu allem geschwiege­n.

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