Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
INFO Stadt rechnet mit vielen Prozessen
Regelung Bislang brauchten Spielhallen nur eine gewerberechtliche Erlaubnis. Seit Dezember müssen sie mindestens 350 Meter Abstand voneinander und von Kinder- und Jugendeinrichtungen haben. Umsetzung Die Städte müssen bis 2021 die Regelung umgesetzt haben. Da die Kriterien der Schließung von räumlich konkurrierenden Hallen unklar sind, rechnet die Stadtverwaltung mit einer Vielzahl von Prozessen.