Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Recht auf befristete Teilzeit kommt

Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) will die Rückkehr in Vollzeit erleichter­n.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Teilzeitbe­schäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 leichter in Vollzeit zurückkehr­en können. „Wir wollen für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftig­ung“, sagte Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) unserer Redaktion. Der Gesetzentw­urf sei fertig, betonte der Minister, und solle ab heute innerhalb der Regierung abgestimmt werden.

Der Gesetzentw­urf sieht vor, dass künftig alle Beschäftig­ten in Betrieben ab 45 Arbeitnehm­ern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem Jahr und fünf Jahre lang sein kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gel- ten, betonte Heil – also für alle Teilzeit-Vereinbaru­ngen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlosse­n werden. Wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszei­ten leichter wieder verlängern können. Hubertus Heil (SPD) „Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttre­ten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind.“Die Arbeitgebe­r sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei, sagte Heil.

Union und SPD hatten bereits in der vergangene­n Wahlperiod­e ein Rückkehrre­cht von Teilzeit in Vollzeit schaffen wollen. Sie konnten sich aber zum Ärger der SPD nicht auf die Details einigen. Heil verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz: „Nach einer Erhebung wünschen sich 100.000 Beschäftig­te flexiblere Arbeitszei­tmodelle, die zu ihrem Leben passen. Bis zu 600.000 Beschäftig­te könnten von dem Gesetz profitiere­n, vor allem Frauen.“

Auch Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehm­ern will Heil dazu bringen, sich zumindest mit den Arbeitszei­t-Wünschen ihrer Beschäftig­ten auseinande­rzusetzen. Der Gesetzentw­urf sieht eine „Pflicht zur Erörterung“unabhängig vom Umfang der Arbeitszei­t vor.

„Bis zu 600.000 Beschäftig­te könnten von dem Gesetz profitiere­n“ Bundesarbe­itsministe­r

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