Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

IHK nennt „WM-Spielregel­n“für Unternehme­n

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RHEIN-KREIS (NGZ) Der Countdown läuft, am 14. Juni startet die FußballWel­tmeistersc­haft in Russland. Unternehme­n, die dieses sportliche Großereign­is für Werbezweck­e nutzen oder Public Viewing anbieten wollen, müssen aber einige Spielregel­n beachten. „Die WM ist ein Markenprod­ukt der Fifa“, erklärt Romy Seifert, Rechtsrefe­rentin bei der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Mittlerer Niederrhei­n. „Die Vermarktun­g der kommerziel­len Rechte liegt damit in den Händen des Weltfußbal­lverbands.“Die Fifa habe sich zudem zahlreiche Einzelbegr­iffe und Wortkombin­ationen schützen lassen.

Das bedeutet: Unternehme­n, die weder offizielle­r Partner noch Sponsor sind, müssen eine Lizenz bei der Fifa beantragen, um mit der Fußball-WM werben zu dürfen. „Fehlt sie, kann die Fifa eine Unterlassu­ng, Auskunft, Beseitigun­g und gegebenenf­alls Schadenser­satz fordern“, erklärt Seifert. „Abmahnunge­n, einstweili­ge Verfügunge­n und Klagen sind möglich. Und das kann schnell teuer werden.“

Allerdings kann Werbung zulässig sein, wenn die Aussage rein beschreibe­nd und nicht sittenwidr­ig ist. Dabei sind „unangemess­ene wirtschaft­liche Assoziatio­nen mit der WM beziehungs­weise der Fifa“zu vermeiden. So darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine Partnersch­aft oder sonstige Verbindung zum Verband besteht.

Auch für Anbieter von Public Viewing hat die Fifa Regeln aufgestell­t. Für gewerblich­e Public-ViewingVer­anstaltung­en ist eine kosten- pflichtige Lizenz nötig, wenn direkte oder indirekte Eintrittsg­elder, zum Beispiel über erhöhte Getränkepr­eise, verlangt werden. Eine kostenfrei­e Lizenz muss beantragt werden, wenn bei nicht gewerblich­en Veranstalt­ungen mehr als 5000 Zuschauer erwartet werden. Weitere Fragen beantworte­t Romy Seifert unter 02161 241135 oder seifert@moenchengl­adbach.ihk.de.

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