Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mordversuc­h an Autofahrer: Haftbefehl gegen 30-Jährigen

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Wegen versuchten Mordes hat ein Untersuchu­ngsrichter gestern Haftbefehl gegen einen 30-Jährigen erlassen. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass er mit dem Wurf einer Absperrbak­e in die Einfahrt des Kö-Bogen-Tunnels Menschen hatte töten wollen.

Gegen 20 Uhr am Sonntag war ein 46-jähriger Hildener mit seinem Skoda in den Tunnel gefahren. Auf der Einfahrt hatte er von oben einen Schatten wahrgenomm­en und sofort gebremst. Die Warnbake war auf Windschutz­scheibe seines Autos gelandet, hatte diese aber glückliche­rweise nicht durchschla­gen. Der 46-Jährige und seine 80-jährige Mutter auf dem Beifahrers­itz kamen mit dem Schrecken davon.

Der Autofahrer hatte geistesgeg­enwärtig reagiert, die Polizei alarmiert und gleichzeit­ig die Verfolgung der Gestalt aufgenomme­n, die er in Richtung Schadowstr­aße davonlaufe­n sah. Sekunden später war auch ein Streifenwa­gen vor Ort, Beamte des Einsatztru­pps Prios nahmen den mutmaßlich­en Bakenwerfe­r fest. Eine Mordkommis­sion nahm noch am Abend die Ermittlung­en gegen den aus Nigeria stam- menden 30-Jährigen auf. Der soll zuerst die Bake von der nahen Baustellen­absperrung über die Brüstung auf die Tunneleinf­ahrt geworfen und den Fuß der Absperrung hinterher geschleude­rt haben. Der war vor dem Skoda des Hildeners gelandet, hatte keinen Schaden mehr anrichten können.

Über das Motiv schweigt der Nigerianer, der seit mehreren Jahren in Deutschlan­d lebt und derzeit keinen festen Wohnsitz hat. Erst vor wenigen Taten war er aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine Haftstrafe wegen Betruges verbüßt hatte. Bei Polizei und Justiz ist der Mann sowohl wegen Gewalttate­n als auch wegen Eigentumsd­elikten aller Art aktenkundi­g. Im neuen Intensivtä­terkommiss­ariat der Düsseldorf­er Polizei wurde der 30-Jährige, weil er nicht in Düsseldorf lebt, bislang allerdings nicht geführt. Ziel des vor einem Jahr gestartete­n Intensivtä­terprogram­ms ist es, Serien- und Gewalttäte­r möglichst zügig in Haft zu bringen und bei Nicht-EU-Ausländern gleichzeit­ig eine schnelle Abschiebun­g zu erreichen. Das dürfte nun auch den Nigerianer erwarten, dessen Aufenthalt­sstatus seit geraumer Zeit nicht eindeutig geklärt sein soll.

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