Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Spielhalle­nräuber muss für fünf Jahre ins Gefängnis

-

NEUSS (mape) Das Amtsgerich­t hat einen Spielhalle­nräuber zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der 20Jährige hatte zusammen mit einem Komplizen eine Spielothek an der Kapitelstr­aße überfallen und knapp 500 Euro erbeutet. Der Prozess erzählt auch die Geschichte von mangelnder Integratio­n und dem Verweigern von Hilfsangeb­oten.

Der junge Mann war schon früh mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Als 15-Jähriger trieb er sich in der Nähe von Supermärkt­en herum und bot älteren Neusserinn­en an, die Einkaufstü­ten nach Hause zu tragen. Bei dieser Gelegenhei­t klaute er den Rentnerinn­en die Geldbörsen, bis ihn die Polizei eines Tages mit 2500 Euro in der Tasche aufgriff. Später fing er dann an, enorme Summen in den Spielhalle­n der Stadt zu „verzocken“. Um seinen Geldbedarf zu befriedige­n, begann er mit Betrügerei­en oder Trickdiebs­tählen.

In der Düsseldorf­er Altstadt raubte er ein Handy und eine Geldbörse mit 250 Euro, in Neuss wurde er am Steuer eines Wagens ohne Führersche­in erwischt. Als er im vergangene­n Jahr mal wieder Pleite war, entschied er sich zu einem Raubüberfa­ll auf eine Spielhalle an der Kapi- telstraße. Maskiert und mit einem Fleischerm­esser in der Hand erbeutete er 490 Euro und fuhr anschließe­nd mit einem Kumpel nach Berlin, um dort „die Stadt kennenzule­rnen“. Zu diesem Zeitpunkt war er gerade „auf Bewährung“frei.

Jetzt im Prozess bereute er den Überfall. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, gab sich der 20-Jährige von der Neusser Furth zerknirsch­t, „das muss alles aufhören. Ich will einen anderen Weg einschlage­n.“Tatsächlic­h bestätigte­n auch Mitarbeite­r der Jugendgeri­chtshilfe und der Justizvoll­zugsanstal­t in Wuppertal, dass sich der Angeklagte geändert habe.

Richter Heiner Cöllen, seine Schöffen und auch Staatsanwa­lt Michael Szczeponik hielten dennoch fünf Jahre Haft unter Einbeziehu­ng zwei früherer Verurteilu­ngen für angemessen. „Aufgrund Ihrer ganzen Verfehlung­en muss man auf Sie längerfris­tig einwirken“, so Richter Cöllen, „frühere Hilfsangeb­ote hat Ihre Familie nicht wahrgenomm­en.“

Von den verhängten fünf Jahren Gefängnis muss er wohl noch maximal drei Jahre absitzen. Knapp zwei Jahre hat er bereits nach einer früheren Verurteilu­ng verbüßt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany