Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kopieren von Internetfotos ist nicht immer verboten
LUXEMBURG (dpa) Die Nutzung eines im Internet ohne Schutzhinweis verfügbaren Fotos auf einer Schulwebsite verstößt aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof nicht gegen das Urheberrecht. Fotografen müssen demnach bei bereits im Internet veröffentlichten Bildern zumindest auf ihre Rechte hinweisen oder sie gegen Kopieren schützen, um eine Weiterverbreitung zu stoppen (Rechtssache C-161/17).
Ein Berufsfotograf hatte das Land und die Stadt Waltrop auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil auf der Internetseite der Gesamtschule Waltrop ein von ihm aufgenommenes Foto der Stadt Córdoba erschien. Eine Schülerin hatte das Bild von der Seite eines Online-Reisemagazins kopiert, wo es ohne Angaben zum Urheber stand. Der Fotograf argumentierte, er habe nur dem Reisemagazin ein Nutzungsrecht überlassen.
Der zuständige EuGH-Generalanwalt Manuel Campos SánchezBordona sieht das in seinem Schlussantrag zu dem Verfahren anders. Das Foto habe im Schülerreferat nur nachrangige Bedeutung gehabt. Das Bild sei mit keinerlei Hinweis zu Nutzungseinschränkungen versehen gewesen. Und Schülerin und Schule hätten es ohne Gewinnerzielungsabsicht genutzt, also nichts daran verdient. Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses dürfte in einigen Wochen folgen. Der EuGH folgt seinen Gutachtern häufig, aber nicht immer.