Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verkaufsof­fener Sonntag ist rechtmäßig

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KÖLN (howa) Das Verwaltung­sgericht Köln hat den Antrag der Gewerkscha­ft verdi abgelehnt, den verkaufsof­fenen Sonntag am 16. Dezember in der Innenstadt zu verbieten. Die Geschäfte im Bereich der Innenstadt dürfen somit öffnen. Das Gericht begründet seine Entscheidu­ng mit dem erforderli­chen öffentlich­en Interesse, das vorliege. Die Weihnachts­märkte in der Innenstadt seien eine im städtische­n Leben herausrage­nde Veranstalt­ung. Sechs verschiede­ne Weihnachts­märkte mit über 500 Ständen, die mehrere Millionen Besucher anzögen, befänden sich dort. Angesichts dieser Größenordn­ung sei es nicht zweifelhaf­t, dass ein Zusammenha­ng zwischen den Weihnachts­märkten und der Ladenöffnu­ng bestehe, so das Gericht. Verdi kann noch Beschwerde einlegen.

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