Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Verkaufsoffener Sonntag ist rechtmäßig
KÖLN (howa) Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag der Gewerkschaft verdi abgelehnt, den verkaufsoffenen Sonntag am 16. Dezember in der Innenstadt zu verbieten. Die Geschäfte im Bereich der Innenstadt dürfen somit öffnen. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem erforderlichen öffentlichen Interesse, das vorliege. Die Weihnachtsmärkte in der Innenstadt seien eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung. Sechs verschiedene Weihnachtsmärkte mit über 500 Ständen, die mehrere Millionen Besucher anzögen, befänden sich dort. Angesichts dieser Größenordnung sei es nicht zweifelhaft, dass ein Zusammenhang zwischen den Weihnachtsmärkten und der Ladenöffnung bestehe, so das Gericht. Verdi kann noch Beschwerde einlegen.