Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kfz-Versicherung ist noch kündbar
(tmn) Im Regelfall müssen Autofahrer ihre alte Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen, wenn sie den Anbieter wechseln wollen. Davon unabhängig können Kunden ein Sonderkündigungsrecht nutzen, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Und zwar unter der Bedingung, dass sich der Beitrag der Auto-Versicherung aufgrund eines Schadens erhöht hat. Nach Erhalt der erhöhten Rechnung haben Kunden laut GVI dann einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen. Dassselbe gilt, wenn sich der Beitrag aufgrund einer neuen Typ- und Regionalklasse erhöht hat.