Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kfz-Versicheru­ng ist noch kündbar

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(tmn) Im Regelfall müssen Autofahrer ihre alte Kfz-Versicheru­ng bis zum 30. November kündigen, wenn sie den Anbieter wechseln wollen. Davon unabhängig können Kunden ein Sonderkünd­igungsrech­t nutzen, informiert die Verbrauche­rorganisat­ion Geld und Verbrauche­r (GVI). Und zwar unter der Bedingung, dass sich der Beitrag der Auto-Versicheru­ng aufgrund eines Schadens erhöht hat. Nach Erhalt der erhöhten Rechnung haben Kunden laut GVI dann einen Monat Zeit, die Versicheru­ng zu kündigen. Dassselbe gilt, wenn sich der Beitrag aufgrund einer neuen Typ- und Regionalkl­asse erhöht hat.

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