Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bald Mädchen im Knabenchor?
Eine Berliner Rechtsanwältin erhebt schwere Vorwürfe gegen staatlich geförderte Knabenchöre: Es verstoße gegen die Verfassung, dass keine Mädchen mitsingen dürfen. Das ist ein juristisch zulässiger, aber musikalisch absurder Einwand.
BERLIN In Talaren treten sie auf, in Messgewändern, Kommunionanzügen und Matrosenuniformen. Die guten alten Scheitel sind akkurat gezogen, vorne stehen Jungen mit roten Wangen, wachen Augen und offenen Mündern, in den hinteren Reihen stehen junge Lords, die aus dem Stimmbruch bereits heraus sind. Sie kommen aus Windsbach, Leipzig, Regensburg, Ratingen, Bad Tölz, Wien, Oxford, Dresden, Limburg, Stuttgart oder Hamburg – Knabenchöre mit Weltruf. Sie verkörpern eine jahrhundertealte Tradition, an der sich schon kein Geringerer als Johann Sebastian Bach gelabt hat.
Jetzt meldet sich eine Berliner Rechtsanwältin namens Susann Bräcklein. Sie sieht in Knabenchören einen Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wenn Mädchen keinen Zugang zu Knabenchören hätten, die staatlich gefördert würden, sei dies eine Diskriminierung nach Artikel 3, Absatz 3 der Verfassung, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet, sagt die Juristin. Mädchen, die ebenfalls Bach-motetten singen wollten, verstünden nicht, wieso dies nur ihren Brüdern möglich sein solle. Ihnen werde suggeriert, Mädchen könnten das nicht. „Das stimmt aber nicht. Mädchen können genauso singen“, betonte die Anwältin. Natürlich gebe es anatomische Unterschiede, die sich auf den Klang der Stimme und„vielleicht auch auf den Klang der Gruppe“auswirkten, sagt sie. Rechtlich spielten diese jedoch keine Rolle.
Die Causa ist seltsam und zeugt nicht von Kenntnis der Materie. Mädchen sind ja beileibe nicht außen vor; selbstverständlich gibt es Mädchenchöre, und zwar exklusive und hochrangige: in Essen und Aachen, in Hannover, Hamburg oder Köln. Die Westfälischen Nachtigallen in Ahlen sind seit Menschengedenken eine männerfreie Domäne, und kein Knabe hat bislang über seine Eltern seine Mitgliedschaft einzuklagen versucht. Und hat je eine Frau in einem rheinisch-westfälischen Männergesangverein mitsingen wollen? Auch diese Chöre werden teilweise mit öffentlichen Gelder gefördert. Will Frau Bräcklein hier ebenfalls Mauern einreißen?
Kurioser Sonderfall, dass Frauen in eine Männerbastion eindringen: Das gibt es mancherorts, und zwar genau dort, wo in gemischten Chören die Tenöre schwach auf der Brust sind. Dann tritt der Behelf ein, dass tiefe Frauenstimmen in dieser Stimmgruppe einspringen. Diese „Tenösen“oder „Tenorinnen“sind wackere Streiterinnen – aber Frauen klingen nicht wie Tenöre. Ihnen fehlt der Glanz, das Heldische die Legierung einer Tenorstimme. Dies ist der Punkt der juristisch zulässigen, musikalisch absurden Gleichmacherei.
Die Angelegenheit ist mitnichten zu vergleichen mit dem bollwerkhaften Verhalten von Elite-orchestern in früheren Jahrhunderten, die aus schlechter Tradition ohne Frauen musizierten. Diewiener Philharmoniker, die Berliner Philharmoniker oder die großen Us-amerikanischen Orchester waren hier Gralsritter. Sie alle mussten umlernen; im Gedächtnis ist immer noch der Berliner Fall Sabine Meyer, die Karajan ans Pult der Solo-klarinette setzte, obwohl das Orchester sie brüsk ablehnte (weil sie eine Frau war). Jetzt sitzt bei den Wiener Philharmonikern eine Frau an einem der drei Konzertmeisterpulte, und niemand erinnert sich mehr jener schaurigen Tage, da eine solche Personalie als Sündenfall gegolten hätte.
Bei Chören sieht es anders aus: Stimmphysiologisch klingt ein elfjähriger Junge deutlich anders als ein elfjähriges Mädchen. Die Kaderschmiede des Thomanerchors etwa hat diese Eigenheiten gezüchtet, in Bad Tölz oder Wien ist es ähnlich. Es gibt zudem zahllose Werke der Musikgeschichte, die auf den besonderen Klang von Knabenchören abheben, etwa die 8. Symphonie („Symphonie der Tausend“) von Gustav Mahler oder Benjamin Brittens „A Boy was Born“. Igor Strawinsky hingegen war für seine„messe“das Geschlecht egal, er forderte „children’s voices“, also Kinderstimmen. In seiner eigenen Plattenaufnahme wählte er mit den Gregg Smith Singers allerdings einen gemischten Chor mit erwachsenen Singstimmen.
Bräcklein geht es nicht um den Klang, sondern ums Prinzip. Es sei schon problematisch, sagt sie, die Diskussion allein aus der Perspektive der Hörer und Konsumenten zu führen. „Primär sollte es um die Grundrechtsverwirklichung von Kindern gehen“, unterstrich Bräcklein. „Es handelt sich hier ja nicht um Baudenkmäler.“ Und weiter: „Die bekannten Knabenchöre müssen sich bei einer Öffnung natürlich umstellen. Hier sehe ich schon die Gefahr des reflexhaften Widerstands“, sagte Bräcklein. Doch müssen beim Nachwuchs auch Mädchen gleichermaßen berücksichtigt und gefördert werden. Sie appellierte an die Führungskräfte in den Chören, Traditionen mutig infrage zu stellen. Dies würde auch gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen.
Nun denn, brauchen wir Mädchen in Knabenchören? Nein. Müssen sich Knabenchöre für Mädchen öffnen? Nein, sie sind ja fast Weltkulturerbe. Brauchen wir mehr Mädchenchöre? Nein, es gibt viele gute, ebenso zahllose gemischte Kinderchöre. In denen können Geschwister beiderlei Geschlechts gern angemeldet werden. Auch Frau Bräcklein könnte das tun. So käme sie ohne Not um die verquere Idee herum, das Grundgesetz ausgerechnet auf die zu Recht strengen Aufnahmestatuten von Knabenchören anwenden zu wollen.