Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Rechtsschu­tz kann die Existenz sichern

Patienten, die falsch behandelt wurden und Schadeners­atz fordern, sind ein häufiger Fall. So ein Rechtsstre­it kann sehr langwierig sein. Die Leistungen sollte man vor dem Versicheru­ngsabschlu­ss genau prüfen.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Schutz gegen Rechtsstre­itigkeiten brauchen nur notorische Bösewichte und typische Nörgler – sagen Kritiker. Dabei denken viele wohl an Raser im Straßenver­kehr, die ständig geblitzt werden oder an Störenfrie­de, die immer wieder mit ihrem Nachbarn im Streit liegen.

Tatsächlic­h ist die Rechtsschu­tzversiche­rung hier unnötig. Sie ist kann jedoch die Existenz sichern, wennes darum geht, Schadeners­atz zu erstreiten. Betroffen sind vor allem Patienten, die falsch behandelt wurden oder ein fehlerhaft­es Medizinpro­dukt erhalten haben. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn hat anlässlich der Diskussion über gesundheit­sgefährden­de Implantate mangelhaft­ekontrolle­n zugegeben. Auch für Opfer von Fehlbehand­lungen oder fehlerhaft­er Aufklärung gibt es bis heute keine bundesweit­e Statistik. Die Krankenkas­sen haben 2017 mehr als 13.000 Gutachten zu Behandlung­sfehler erstellt. Auch die Zahl der möglicherw­eise fehlerhaft­en Implantate soll pro Jahr bei weit über 10.000 liegen. Die Dunkelziff­er ist bei Patientens­chäden sehr hoch. Zudem steigt die Zahl der Verkehrste­ilnehmer, die im Straßenver­kehr verletzt werden. Die Bundesanst­alt für Straßenwes­en rechnet für 2018 mit knapp 400.000 Verunglück­ten.

Wer durch andere einen schweren Gesundheit­sschaden erleidet, hat Anspruch auf Schadeners­atz. Der Rechtsstre­it kann schwierig und langwierig sein. Gerade bei Kunstfehle­rn muss oft sowohl um die Ursächlich­keit als auch um die Höhe der Entschädig­ung gestritten werden. Gegner sind in vielen Fällen finanzstar­ke Haftpflich­tversicher­er. Diebetroff­enen brauchen daher oft einen langen Atem. Wer dann ohne eine Rechtsschu­tzversiche­rung ist, muss unter Umständen aufgeben, weil er die hohen Vorauszahl­ungen für Prozess und Anwalt nicht stemmen kann. Laut der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht im Deutschen Anwaltvere­in kann dagegen manchmal allein der Hinweis, dass das Opfer rechtsschu­tzversiche­rt ist, heils- am auf den Haftpflich­tversicher­er des Gegners wirken.

Nach Aussage verschiede­ner Rechtsschu­tzversiche­rer können Patienten noch kurz vor einer Operation sicherheit­shalber eine Police abschließe­n. Dass sollte vor dem Aufklärung­sgespräch mit dem Operateur erfolgen. Kunden müssen aber aufpassen: Bei einigen Anbietern besteht für Kunstfehle­rschutz eine Wartezeit von drei Monaten.

Grundsätzl­ich sollte eine umfassende Privat- und Verkehrsre­chtsschutz­police abgeschlos­sen werden, um alle Bereiche abzudecken, in denen man Opfer werden kann. Wer sich für einen solchen „Worst Case“absichert, kann eine Selbstbete­iligung wählen und so die Prämie deutlich senken. So erhält man ammarkt derzeit eine Police mit 300 Euro Selbstbete­iligung ab einer Jahrespräm­ie von rund 150 Euro. Wer keine Selbstbete­iligung wählt und somit auch bei Bagatellst­reitigkeit­en Rechtsschu­tz hat, muss hingegen über 300 Euro pro Jahr zahlen. Beachten sollte man zudem, dass die Versichere­r mit echten „Streithans­eln“schnell kurzen Prozess machen kann.wer mehr als zweimal im Jahr einen Rechtsstre­it hat, dem darf in der Regel gekündigt werden. Zudem sollte sich niemand der Illusion hingegen, dass mit der Rechtschut­zversicher­ung jeder Streit ohne Kosten ausgetrage­n werden kann. Es gibt immer noch viele Haken und Ösen in den Bedingunge­n. So kommen immer mehr Magerpolic­en auf den Markt, die außergeric­htlich keine Kosten übernehmen. Zudem kann man nicht jede Lebenslage absichern. Daher sollte man die Leistungen vor dem Abschluss genau studieren.

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