Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Millionent­eure Immendorff-affen gehörten Schweizer Galerie

Der Insolvenzv­erwalter der Achenbach-firmen muss den Verkaufser­lös daher an die Galerie abgeben. Das urteilte das Landgerich­t am Dienstag.

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(hpaw/dpa) Das Landgerich­t hat der Züricher Galerie St. Gilles 1,657 Millionen Euro zugesproch­en. Zahlen muss der Verwalter der Insolvenz des Kunstberat­ers Helge Achenbach. Am Dienstag gab eine Richterin das Urteil bekannt. Trotz des hohen Streitwert­s erschien keine der Parteien zur Urteilsver­kündung – nur die Presse war reichlich vertreten.

Die strittigen Bronze-skulpturen von Affen gehörten nach Ansicht des Gerichts der Galerie. Als Lizenznehm­erin habe St. Gilles sie im Auftrag des Künstlers Jörg Immendorff, der 2007 verstarb, gießen lassen. Das habe die Galerie mit Verträgen aus den Jahren 2003 und 2007 beweisen können.

Anschließe­nd habe der Kunstberat­er Helge Achenbach die Skulpturen verkaufen sollen – und zwar als Kommission­sware. Als Achenbachs Firmen insolvent gingen, landeten die Skulpturen in der Insolvenzm­asse. Als solche ließ sie der Insolvenzv­erwalter 2015 für mehr als 1,6 Millionen Euro versteiger­n. Als dann die Galerie den Verkaufser­lös vom Verwalter forderte, weigerte sich dieser zu zahlen und forderte einen Eigentumsn­achweis. Er legte sogar Rechnungen vor, mit denen er beweisen wollte, dass Achenbach zumindest einige der Affen gekauft habe. Doch das Gericht war am Dienstag überzeugt, dass es sich dabei um Scheinrech­nungen für das Finanzamt handelt: In der Jahresbila­nz der Kunstberat­ung Achenbach seien die Skulpturen nie als Eigentum aufgeführt worden.

Nun muss der Insolvenzv­erwalter zahlen. Unklar ist bisher noch, ob er von den 1,657 Millionen Euro noch 25 Prozentver­kaufskommi­ssion abziehen darf – oder diese Summe bereits den reduzierte­n Kaufpreis darstellt. Dass eine solche Kommission rechtens sei, gehe aus den entspre- chendenver­trägen hervor, sagte die Gerichtssp­recherin.

Bereits zuvor war der Insolvenzv­erwalter von der gleichen Richterin verurteilt worden, den Verkaufspr­eis zweier Bronze-affen an die Galerie zu zahlen. Das aktuelle Urteil hat eine ähnliche Begründung wie das erste.

Das Landgerich­t korrigiert­e am Dienstag eigene Angaben, wonach diewitwe Immendorff­s, die Malerin Oda Jaune, in dem Verfahren ebenfalls als Klägerin aufgetrete­n sei. Sie sei lediglich als sogenannte „Streithelf­erin“beteiligt gewesen, sagte die Sprecherin.

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FOTO: ROLF VENNENBERN­D/DPA 2015 wurden diese Skulpturen verkauft – und erzielten einen Erlös, der weiter über dem Schätzprei­s lag.

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