Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
B 477n imarbeitsprogramm
Der Landesbetrieb Straßen.nrw wird demnächst Vermessungsarbeiten vornehmen.
ROMMERSKIRCHENDIE Umgehungsstraße B 477n befindet sich im Arbeitsprogramm des Nrw-verkehrsministeriums für 2019. Dies teilte gestern Nachmittag Ministeriumssprecherin Stephanie Hagelüken auf Anfrage mit. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr war bekannt geworden, dass das Projekt nicht im Arbeitsprogramm 2018 enthalten sein würde. Dies hatte monatelange politische Diskussionen zur Folge sowie Proteste von Bürgern, die entlang der jetzigen B 477 wohnen.
„Grundsätzlich begrüßen wir, dass es aufgrund des Drucks, den die Gemeinde und insbesondere die Bürger durch ihre Unterschriftenaktion erzeugt haben, mit der Planung der B 477 n offenbar vorangeht. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass die B 477n jetzt tatsächlich in das Arbeitsprogramm für 2019 aufgenommen wird“, kommentiert Bürgermeistermartinmer-
Auskunft erteilt Thomas Utsch beim Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach. Kontakt 02161 409458 tens die Entscheidung des auch für den Straßenbau zuständigen Ministeriums, wenngleich das Arbeitsprogramm gestern noch nicht veröffentlicht worden war.
Die B 477n war 2018 aus dem Arbeitsprogramm herausgefallen, weil sie aus der Sicht des Ministeriums noch nicht die nötige Planungsreife hatte: Insbesondere galt es, Umweltuntersuchungen nachzuholen, beziehungsweise zu erneuern, hieß es 2018.
Am Montag hatte die Gemeindeverwaltung davon erfahren, dass die Regionalniederlassung Niederrhein von Straßen.nrw in Mönchenglad- bach „Anfang 2019“Vermessungsarbeiten im Bereich des Knotenpunkts, an dem die B 477n auf die B 59n treffen soll, vornehmen wird. Baudezernenthans-josef Schneider kommentiert nicht mit allzu großem Überschwang:„dievermessungsarbeiten, die nach Auskunft von Mi- nisterium und Landesbetrieb unter anderem dazu dienen, die ohnehin bereits vorhandenen Daten zu aktualisieren, sind von einem Baubeginn deutlich zu unterscheiden.“
Ähnlich zurückhaltend zeigt sich Rechtsamtsleiter Gregor Küpper: „Wir werden daher mit Argusaugen darüber wachen, dass im Sinne der Bürgerschaft die Ortsumgehung so zeitnah wie möglich realisiert wird und die entsprechenden Schritte erfolgen“, kommentiert er dievermessungsarbeiten.
Um diese vornehmen zu können, müssen die Mitarbeiter von Straßen NRW das Gelände betreten können. Dem derzeit geltenden Bundesfernstraßengesetz zufolge müssen Eigentümer und Nutzungsberechtigte dies dulden. Sollte es durch die Arbeiten zu Flurschäden kommen, werden die Eigentümer respektive Nutzungsberechtigten nach den Richtlinien der Landwirtschaft entschädigt, teilt der Landesbetrieb Straßen.nrw mit.