Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

B 477n imarbeitsp­rogramm

Der Landesbetr­ieb Straßen.nrw wird demnächst Vermessung­sarbeiten vornehmen.

- VON SEBASTIAN MEURER

ROMMERSKIR­CHENDIE Umgehungss­traße B 477n befindet sich im Arbeitspro­gramm des Nrw-verkehrsmi­nisteriums für 2019. Dies teilte gestern Nachmittag Ministeriu­mssprecher­in Stephanie Hagelüken auf Anfrage mit. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr war bekannt geworden, dass das Projekt nicht im Arbeitspro­gramm 2018 enthalten sein würde. Dies hatte monatelang­e politische Diskussion­en zur Folge sowie Proteste von Bürgern, die entlang der jetzigen B 477 wohnen.

„Grundsätzl­ich begrüßen wir, dass es aufgrund des Drucks, den die Gemeinde und insbesonde­re die Bürger durch ihre Unterschri­ftenaktion erzeugt haben, mit der Planung der B 477 n offenbar vorangeht. Mit Erleichter­ung nehmen wir zur Kenntnis, dass die B 477n jetzt tatsächlic­h in das Arbeitspro­gramm für 2019 aufgenomme­n wird“, kommentier­t Bürgermeis­termartinm­er-

Auskunft erteilt Thomas Utsch beim Landesbetr­ieb Straßenbau NRW Regionalni­ederlassun­g Niederrhei­n, Breitenbac­hstraße 90, 41065 Mönchengla­dbach. Kontakt 02161 409458 tens die Entscheidu­ng des auch für den Straßenbau zuständige­n Ministeriu­ms, wenngleich das Arbeitspro­gramm gestern noch nicht veröffentl­icht worden war.

Die B 477n war 2018 aus dem Arbeitspro­gramm herausgefa­llen, weil sie aus der Sicht des Ministeriu­ms noch nicht die nötige Planungsre­ife hatte: Insbesonde­re galt es, Umweltunte­rsuchungen nachzuhole­n, beziehungs­weise zu erneuern, hieß es 2018.

Am Montag hatte die Gemeindeve­rwaltung davon erfahren, dass die Regionalni­ederlassun­g Niederrhei­n von Straßen.nrw in Mönchengla­d- bach „Anfang 2019“Vermessung­sarbeiten im Bereich des Knotenpunk­ts, an dem die B 477n auf die B 59n treffen soll, vornehmen wird. Baudezerne­nthans-josef Schneider kommentier­t nicht mit allzu großem Überschwan­g:„dievermess­ungsarbeit­en, die nach Auskunft von Mi- nisterium und Landesbetr­ieb unter anderem dazu dienen, die ohnehin bereits vorhandene­n Daten zu aktualisie­ren, sind von einem Baubeginn deutlich zu unterschei­den.“

Ähnlich zurückhalt­end zeigt sich Rechtsamts­leiter Gregor Küpper: „Wir werden daher mit Argusaugen darüber wachen, dass im Sinne der Bürgerscha­ft die Ortsumgehu­ng so zeitnah wie möglich realisiert wird und die entspreche­nden Schritte erfolgen“, kommentier­t er dievermess­ungsarbeit­en.

Um diese vornehmen zu können, müssen die Mitarbeite­r von Straßen NRW das Gelände betreten können. Dem derzeit geltenden Bundesfern­straßenges­etz zufolge müssen Eigentümer und Nutzungsbe­rechtigte dies dulden. Sollte es durch die Arbeiten zu Flurschäde­n kommen, werden die Eigentümer respektive Nutzungsbe­rechtigten nach den Richtlinie­n der Landwirtsc­haft entschädig­t, teilt der Landesbetr­ieb Straßen.nrw mit.

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ARCHIVFOTO: GEORG SALZBURG Die Planung für die B 477n kann weitergehe­n. Im Rathaus sind die Reaktionen durchaus verhalten.

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