Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wer haftet bei Schneeschä­den?

Das Winterwett­er kann viel Unheil anrich ten. Dann zählt die richtige Versicheru­ng.

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Wenn eine Schneelawi­ne vom Haus abgeht und einen Passanten trifft oder die Schneelast das Dach beschädigt, können die Folgen dafür teuer werden. Welche Versicheru­ng greift dann für die Schäden? Eine Übersicht:

Schneelawi­ne vom Dach: Ein Passant verletzt sich, weil ein Schneebret­t vom Hausdach abgegangen ist und ihn getroffen hat. „Bei Mehrfamili­enhäusern sollten Eigentümer eine Haus- und Grundbesit­zer-haftpflich­tversicher­ung haben“, rät Andreas Gernt, Versicheru­ngsexperte bei der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Bei Einfamilie­nhäusern reicht meist die private Haftpflich­tversicher­ung des Eigentümer­s, wenn dieser das Haus selbst bewohnt. „Sie schützt vor Schadensan­sprüchen Dritter.“Das gilt auch, wenn etwa ein Passant auf dem Geh- weg wegen Glätte ausrutscht. Wichtig zu wissen: Um denversich­erungsschu­tz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleis­ter. Aber auch dann besteht weiterhin eine Kontrollpf­licht.

Schneedruc­k: Richtet die Schneelast auf dem Dach Schäden am Gebäude an, greift keinesfall­s automatisc­h die Wohngebäud­eversicher­ung, warnt Gernt. „Das ist nur der Fall, wenn Versichert­e zusätzlich eine Elementars­chadenabde­ckung abgeschlos­sen haben.“Denn diewohngeb­äudeversic­herung schützt nur vor Grundrisik­en – also bei Schäden etwa durch Brand, Blitzschla­g oder Sturm und Hagel. Sein Tipp: Verbrauche­r sollten prüfen, ob im Vertrag dieser Elementars­chutz schon enthalten ist. Andernfall­s sollten sie ihn in den Vertrag aufnehmen lassen. Nur dann werden Kosten für Schäden erstattet, die Naturgewal­ten verursache­n – also beispielsw­eise durch Schneelast, Lawinen, Erdrutsch, Hochwasser oder Starkregen. Die Hausratver­sicherung greift auch bei Folge- schäden: Also wenn ein Sturm ein Hausdach abdeckt oder Hagel Fenster kaputt macht, und dann Feuchtigke­it ins Haus gelangt, greift sie gegebenenf­alls bei Schäden an bewegliche­n Gegenständ­e wie Möbeln.

Schäden am Auto: Wird ein Auto durch eine Schneelawi­ne beschädigt, die vom Dach abgegangen ist, müssen Betroffene sich an ihre Kfz-vollkaskov­ersicherun­g wenden. Unter Umständen können Betroffene Schadeners­atzansprüc­he gegen Hauseigent­ümer geltend machen, wenn diese ihre Pflichten vernachläs­sigen und etwa eine regionale Verpflicht­ung für Schneefäng­e ignoriert oder bei Gefahr imverzug nicht reagiert haben.„dann prüft die Privathaft­pflicht oder die Haftpflich­t für Haus- und Grundbesit­zer, ob ein Anspruch besteht, und deckt die Schäden gegebenenf­alls ab“, sagt Gernt.

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FOTO: TMN Dass Schnee vom Dach fällt, ist keine Seltenheit.

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