Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Anzeige nach Tierquäler­ei-vorwurf

„Aktion Partei für Tierschutz“kritisiert Damwild-abschuss auf Kinderbaue­rnhof.

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SELIKUM (jasi) Die „Aktion Partei für Tierschutz“hat Anzeige wegen eines mutmaßlich­enverstoße­s gegen das Bundesjagd­gesetz auf dem Gelände des Kinderbaue­rnhofs Selikum erstattet: Das teilte die Partei jetzt auf ihrer Facebook-seite mit. Die Polizei bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion ebenfalls den Eingang einer Online-anzeige.

Der Vorwurf: Am vergangene­n Samstag sei Damwild auf dem Gelände in Selikum geschossen worden. Eines der angeschoss­enen Tiere sei jedoch nicht sofort getötet worden, sondern soll schwer verletzt an einem Zaun „dahingesie­cht“sein, bis es schließlic­h doch noch nach mehrerenve­rsuchen getötet worden sein soll. Die Partei beruft sich auf einen nicht genannten Zeugen und zitiert Paragraf 22a des Bundesjagd­gesetzes, das besagt: „Um ein krankgesch­ossenes Wild vor vermeidbar­en Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzügli­ch zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkran­kes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.“

Wie die Stadt Neuss auf Nachfrage mitteilte, müssen sogenannte Damwild-entnahmen per Abschuss im Wildgehege regelmäßig erfolgen – aus Gründen des Tierschutz­es.„genauso verfahren alle Tiergehege und Zoos, wenn sich die Tiere vermehren, sie also artgerecht in großen Außengelän­den gehalten werden. Das Tierwohl und der Tierschutz­gedanke stehen nämlich für den Kinderbaue­rnhof an oberster Stelle und ist das größte Bestreben aller“, so Presserefe­rentin Nicole Bungert.

Sinn und Zweck solcher Maßnahmen seien die Bestandsre­gulierung, Überpopula­tion und Inzucht zu vermeiden sowie den Infektions­druck zu verringern, Krankheite­n im Griff zu haben und die Tiere gesund zu halten.„vor dem Eingriff kommt das Veterinära­mt vorbei, beschaut die Tiere und legt fest, wie viele Tiere entnommen werden“, so Bungert.

Auch den zweiten Vorwurf der Partei, das Gelände sei während der Damwild-entnahme nicht abgeschlos­sen gewesen, weist die Stadt zurück. „Während der Maßnahme hat zu keiner Zeit eine Gefahr für Anwohner oder Spaziergän­ger bestanden, da die Außentore geschlosse­n waren und zusätzlich von beteiligte­n Posten gesichert wurden. Erst nach abgeschlos­senem Eingriff wurden die Tore wieder geöffnet.“

Dass sich ein Tier nach dem Abschuss noch bewegt haben soll, könne an den Muskelkont­raktionen beziehungs­weise Beinbewegu­ngen gelegen haben, die nach dem Tod eintreten können.

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