Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kreis erstattet 945.000 Euro an die Kommunen
Rhein-kreis (NGZ) Die acht kreisangehörigen Kommunen bekommen erfreuliche Post aus dem Kreishaus: Aufgrund der positiven Entwicklung der Hartz-iv-kosten wird der Rhein-kreis rückwirkend für 2018 rund 945.000 Euro erstatten. Der Betrag ergibt sich aus der vorläufigen Endabrechnung des Kreises für die Eigenbeteiligung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung für Hartz Iv-empfänger. Für die sieben Städte und die eine Gemeinde im Kreisgebiet sieht das folgendermaßen aus: So erhält die Stadt Neuss mit gerundet 552.000 Euro den größten Anteil aus dem Topf, Dormagen bekommt nun 155.000 Euro, Grevenbroich 86.000 Euro, Meerbusch 44.000 Euro. Korschenbroich kann sich über 35.000 Euro freuen, Rommerskirchen über 29.000 Euro, Jüchen über 23.000 Euro und Kaarst erhält 21.000 Euro.
Bereits im Herbst hatte der RheinKreis zur Entlastung seiner Kommunen deren Abschlagszahlungen angepasst, was eine Reduzierung der Zahlungen an den Kreis um 1,44 Millionen Euro bedeutete. Mit der jetzt erfolgenden Rückerstattung ist das für die Kommunen ein um insgesamt 2,38 Millionen Euro geringerer Kosten-aufwand als im genehmigten Kreishaushalt für 2018 veranschlagt.
Der Rhein-kreis ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-iv-empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmittel teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz- Iv-nettoaufwendungen. Trotz der positiven Entwicklung im vergangenen Jahr für die acht Kommunen mahnt Landrat Hans-jürgen Petrauschke und gibt zu bedenken: „Die Sozialkosten für Miete und Nebenkosten der Hartz-iv-bedarfsgemeinschaften bilden mit mehr als 70 Millionen Euro immer noch einen der größten Ausgabenposten im Kreishaushalt. Bei boomenderwirtschaft muss es daher noch mehr gelingen, Menschen in Arbeit zu bringen.“