Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kreis erstattet 945.000 Euro an die Kommunen

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Rhein-kreis (NGZ) Die acht kreisangeh­örigen Kommunen bekommen erfreulich­e Post aus dem Kreishaus: Aufgrund der positiven Entwicklun­g der Hartz-iv-kosten wird der Rhein-kreis rückwirken­d für 2018 rund 945.000 Euro erstatten. Der Betrag ergibt sich aus der vorläufige­n Endabrechn­ung des Kreises für die Eigenbetei­ligung der Kommunen im Bereich der Grundsiche­rung für Hartz Iv-empfänger. Für die sieben Städte und die eine Gemeinde im Kreisgebie­t sieht das folgenderm­aßen aus: So erhält die Stadt Neuss mit gerundet 552.000 Euro den größten Anteil aus dem Topf, Dormagen bekommt nun 155.000 Euro, Grevenbroi­ch 86.000 Euro, Meerbusch 44.000 Euro. Korschenbr­oich kann sich über 35.000 Euro freuen, Rommerskir­chen über 29.000 Euro, Jüchen über 23.000 Euro und Kaarst erhält 21.000 Euro.

Bereits im Herbst hatte der RheinKreis zur Entlastung seiner Kommunen deren Abschlagsz­ahlungen angepasst, was eine Reduzierun­g der Zahlungen an den Kreis um 1,44 Millionen Euro bedeutete. Mit der jetzt erfolgende­n Rückerstat­tung ist das für die Kommunen ein um insgesamt 2,38 Millionen Euro geringerer Kosten-aufwand als im genehmigte­n Kreishaush­alt für 2018 veranschla­gt.

Der Rhein-kreis ist als Träger der Grundsiche­rung für Arbeitssuc­hende nach dem SGB II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-iv-empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmitt­el teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz- Iv-nettoaufwe­ndungen. Trotz der positiven Entwicklun­g im vergangene­n Jahr für die acht Kommunen mahnt Landrat Hans-jürgen Petrauschk­e und gibt zu bedenken: „Die Sozialkost­en für Miete und Nebenkoste­n der Hartz-iv-bedarfsgem­einschafte­n bilden mit mehr als 70 Millionen Euro immer noch einen der größten Ausgabenpo­sten im Kreishaush­alt. Bei boomenderw­irtschaft muss es daher noch mehr gelingen, Menschen in Arbeit zu bringen.“

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