Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Fünf Formen betrieblic­her Altersvers­orge

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Direktzusa­ge Der Arbeitgebe­r zahlt dem Arbeitnehm­er ab Rentenalte­r eine monatliche Betriebsre­nte, je nach Arbeitsdau­er und Einkommens­höhe. Bei Insolvenz schützt die Leistungsv­erpflichtu­ng des „Pensions-sicherungs-vereins“die Arbeitnehm­er. Unterstütz­ungskassen Ursprüngli­ch waren sie selbststän­dige Versorgung­swerke einzelner Konzerne in Form eines eingetrage­nen Vereins. Heute gibt es auch viele Gruppenunt­erstützung­skassen, die für Firmen die betrieblic­he Altersvers­orgung organisier­en und verwalten. Direktvers­icherung Der Arbeitgebe­r schließt per Einzel- oder Gruppenver­trag eine Lebensvers­icherung für die Arbeitnehm­er bei einem Versichere­r ab. Pensionska­sse Das Vermögen wird konservati­v angelegt und finanziert sich über Trägerunte­rnehmen. Wie andere Versicheru­ngen unterliege­n sie der staatliche­n Kontrolle durch die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht. Pensionsfo­nds Eine Finanzieru­ng durch Anlagen am Aktienmark­t ist möglich, um Renditecha­ncen besser nutzen zu können. Dadurch können aber auch höhere Risiken entstehen. noch von ihrer Mutter. Der alte Mann mit seinem kleinen Hut schräg auf dem Kopf, der sein Lebensalte­r nach Karnevalse­ssionen bemisst und dem Wandel der Zeit mit seinen fröhlichen Erinnerung­en an damals trotzt. Und der junge Syrer am Straßenran­d mit seinen ersten deutschen Freunden, der zu spüren beginnt, dass dieses Land doch mehr und ganz anders ist als die immer gleichen Attribute wie reich und sicher, sauber und ordentlich. Der Karneval verwandelt die Menschen nicht. Aber er entlockt ihnen manchmal mitten im wirbelnden Konfettire­gen einen anderen Blick auf das, was wir das Leben nennen

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FOTO: IMAGO Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU)

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