Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Raser erstmals wegen Mordes verurteilt
Der Bundesgerichtshof bestätigt ein Urteil, das nach einem tödlichen Unfall die Höchststrafe vorsah.
KARLSRUHE( her) Das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof, hat zum ersten Mal die Verurteilung eines sogenannten Rasers wegen Mordes bestätigt. Der vierte Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der Täter mit Tötungsvorsatz handelte. Ein entsprechendes Urteil des Hamburger Landgerichts zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen: 4 STR 345/18).
Der zur Tatzeit 24 Jahre alte Mann war im Mai 2017 betrunken und ohne Führerschein mit bis zu 155 Stundenkilometern in einem zuvor von ihm gestohlenen Taxi in der Hamburger Innenstadt unterwegs. Auf der Flucht vor der Polizei fuhr er bewusst in die dreispurige Gegenfahrbahn. Nachdem der Täter mit einer Verkehrsinsel kollidierte, verlor der Mann die Kontrolle über das Auto und stieß nach einer Kreuzung am Ballindamm mit einem anderen Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis, ein 22-jähriger Mann, verstarb noch an der Unfallstelle, der Fahrer und ein anderer Insasse wurden schwer verletzt.
Das Landgericht Hamburg ist davon ausgegangen, dass der Fahrer während der Verfolgungsfahrt die Gefahren bewusst immer weiter gesteigert hatte. Als er mit dem gestohlenen Taxi in die Gegenfahrbahn wechselte, sei ihm spätestens das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen. Das Gericht nahm deswegen den für eine Verurteilung wegen Mordes vorausgesetzten bedingten Tötungsvorsatz an. Der Mann habe „kompromisslos das Ziel, der Polizei zu entkommen“verfolgt. Dadurch sah das Landgericht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Die Karlsruher Richter folgten dieser Auffassung in ihrem Beschluss.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung zweier Berliner Raser wegen Mordes aufgehoben – und eine Tötungsabsicht verneint. Das Landgericht Berlin hatte bundesweit das erste Mordurteil für Raser gesprochen. Zurzeit verhandelt das Gericht den Fall neu. Leitartikel