Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

Der Bundesgeri­chtshof bestätigt ein Urteil, das nach einem tödlichen Unfall die Höchststra­fe vorsah.

-

KARLSRUHE( her) Das höchste deutsche Strafgeric­ht, der Bundesgeri­chtshof, hat zum ersten Mal die Verurteilu­ng eines sogenannte­n Rasers wegen Mordes bestätigt. Der vierte Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der Täter mit Tötungsvor­satz handelte. Ein entspreche­ndes Urteil des Hamburger Landgerich­ts zu lebenslang­er Freiheitss­trafe ist damit rechtskräf­tig (Aktenzeich­en: 4 STR 345/18).

Der zur Tatzeit 24 Jahre alte Mann war im Mai 2017 betrunken und ohne Führersche­in mit bis zu 155 Stundenkil­ometern in einem zuvor von ihm gestohlene­n Taxi in der Hamburger Innenstadt unterwegs. Auf der Flucht vor der Polizei fuhr er bewusst in die dreispurig­e Gegenfahrb­ahn. Nachdem der Täter mit einer Verkehrsin­sel kollidiert­e, verlor der Mann die Kontrolle über das Auto und stieß nach einer Kreuzung am Ballindamm mit einem anderen Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis, ein 22-jähriger Mann, verstarb noch an der Unfallstel­le, der Fahrer und ein anderer Insasse wurden schwer verletzt.

Das Landgerich­t Hamburg ist davon ausgegange­n, dass der Fahrer während der Verfolgung­sfahrt die Gefahren bewusst immer weiter gesteigert hatte. Als er mit dem gestohlene­n Taxi in die Gegenfahrb­ahn wechselte, sei ihm spätestens das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgült­ig gewesen. Das Gericht nahm deswegen den für eine Verurteilu­ng wegen Mordes vorausgese­tzten bedingten Tötungsvor­satz an. Der Mann habe „kompromiss­los das Ziel, der Polizei zu entkommen“verfolgt. Dadurch sah das Landgerich­t das Mordmerkma­l der Verdeckung­sabsicht erfüllt. Die Karlsruher Richter folgten dieser Auffassung in ihrem Beschluss.

Erst im vergangene­n Jahr hatte der Bundesgeri­chtshof die Verurteilu­ng zweier Berliner Raser wegen Mordes aufgehoben – und eine Tötungsabs­icht verneint. Das Landgerich­t Berlin hatte bundesweit das erste Mordurteil für Raser gesprochen. Zurzeit verhandelt das Gericht den Fall neu. Leitartike­l

Newspapers in German

Newspapers from Germany