Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Das bedingungslose Grundeinkommen
Taschengeld erfüllt mehrere Zwecke: Es hilft, Wünsche zu erfüllen, lehrt den Umgang mit Geld und ermöglicht die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld.
DÜSSELDORF Wohl jeder unter 50 kann sich noch an mindestens einen persönlichen Taschengeld-moment erinnern. Die Zunge zwischen die Zähne geklemmt vor dem Regal mit durchnummerierten Süßigkeiten zu stehen, penibel darauf achtend, dass der Kioskbesitzer sich ja nicht verzählt, während man mit der Hand in der Hosentasche das Sammelsurium aus Geldmünzen festhält. Oder der Frust, wenn in dem mühsam vom Süßigkeiten-mund abgesparten Tütchen mit den Panini-bildern wieder nicht der OlafThon-sticker für die 1986er-wmMannschaft drin war. Oder die Situation, in der die Mutter ihre große, rote Geldbörse zückt, um einmal in der Woche ein paar Münzen herauszaubert. Gerne auch mit dem Hinweis garniert, bitte diesmal nicht alles auf einmal für Himbeer-mentos oder prickelndes Kaugummipulver auf den Kopf zu hauen.
Das Taschengeld kam in den hiesigen Breitengeraden Ende der 1960er-jahren in Mode. Das ging wohl einher mit einem sich wandelnden Erziehungsmodell – weg von autoritären Praktiken hin zu einem liebevolleren, demokratischeren Umgang, der auch Raum für mehr Selbstbestimmung der Kinder bot.
Taschengeld erfüllt gleich mehrere Funktionen. Es macht nicht nur die kleinen Wünsche des Alltags wahr, es hilft dem Nachwuchs dabei, ein Verständnis für den Umgang mit Geld und auch dessen Knappheit zu erlernen. Es versetzt die Kinder in die Lage, wenn auch in begrenztem Maße, am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Und das noch dazu ohne die Kontrolle durch Autoritäten wie etwa die Eltern.
Wie ist die rechtliche Situation?
Auch wenn der Name es nahelegt, der sogenannte Taschengeldparagraf enthält keinen Rechtsanspruch der Kinder auf regelmäßige Zahlungen ihrer Eltern. Im Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches geht es lediglich um die Verwendung des Geldes. Kinder können mit dem ihnen zurverfügung gestellten Mitteln rechtskräftige Kaufverträge schließen, ohne dass die Eltern zustimmen müssten. Denn eigentlich sind Kinder von Gesetzeswegen gar nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig. Ohne den Paragrafen könnten Vater und Mutter die Geschäfte ihrer Jüngsten einfach rückabwickeln.
Warum ist die Erziehung in Sachen Finanzverhalten so wichtig?
Ein Grund ist die immer noch erschreckend hohe Zahl verschuldeter Jugendlicher. Der Bundesverband Deutscher-inkassounternehmer hat in seiner jüngsten Studie einmal mehr die Gründe für die Überschul- dung junger Menschen zusammengetragen. Demnach gaben 83 Prozent zu hohe Konsumausgaben an, 73 Prozent nannte wu wenig Eigenverantwortung und 68 Prozent ein schlechtes Vorbild im Elternhaus.
Welche Höhe und welcher Zahlungs-rhythmus sind sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Kinder im Grundschulalter sollten einmal wöchentlich ihr Taschengeld erhalten, ab der weiterführenden Schule ist auch ein Monatsrhythmus ratsam. Die Höhe ist seit 2012 in etwa unverändert geblieben. Den Sechs- bis 13-Jährigen stehen im Schnitt 27 Euro im Monat zur Verfügung. Konkrete Empfehlungen, wie hoch das Taschengeld ausfallen sollte, gibt das Deutsche Jugendinstitut (siehe Grafik).
Was ist mit außerplanmäßigen Zahlungen an die Kinder?
60 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben in Befragungen an, dass sie sich außer der Reihe noch etwas hinzuverdienten. Das kann neben Geldgeschenken für gute Schulnoten auch die Entlohnung für Haushaltstätigkeiten sein. Allerdings handelt es sich um ein zweischneidiges Schwert. Eltern dürfen durchaus erwarten, dass sich ihre Kinder an den häuslichen Pflichten beteiligen, ohne dass dafür sofort zur Brieftasche gegriffen werden muss. Wer die Schmutzwäsche in denwaschkeller räumt oder beim