Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Wie Dschihadis­ten ihren Pass verlieren sollen

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Gesetzlich­e Grundlage

Die nun zwischen Innen- und Justizmini­sterium vereinbart­e Gesetzesno­velle betrifft das Staatsange­hörigkeits­recht. Das Gesetz hat eine große Rolle im Zusammenha­ng mit der Optionspfl­icht gespielt. Nach Paragraf 29 des Staatsange­hörigkeits­gesetzes (STAG) müssen sich Kinder mit doppelter Staatsange­hörigkeit mit 21 für einen der Pässe entscheide­n, wenn sie nicht hier aufgewachs­en sind.

Verlust der Staatsange­hörigkeit

Nach Paragraf 28 kann schon jetzt jeder seine deutsche Staatsange­hörigkeit verlieren, wenn er freiwillig und ohne Einverstän­dnis des Verteidigu­ngsministe­riums „in die Streitkräf­te oder einen vergleichb­aren bewaffnete­n Verband eines ausländisc­hen Staates, dessen Staatsange­hörigkeit er besitzt, eintritt“. An dieser Stelle soll nun eingefügt werden, dass Deutsche ihre Staatsange­hörigkeit auch dann verlieren, wenn ihnen „die konkrete Beteiligun­g an Kampfhandl­ungen einer Terrormili­z im Ausland nachgewies­en werden kann“. Unklar bleibt, wie dieser Nachweis auf die Distanz gerichtsfe­st erbracht werden soll. Und es ist fraglich, was passiert, wenn der andere Staat dem Milizionär ebenfalls ganz schnell seine Staatsange­hörigkeit entzieht. richtig in der Lage dazu. Denn was folgt der Zeitumstel­lung: Ewige Sommerzeit oder ewige Winterzeit? Bei dauerhafte­r Sommerzeit würde im Westen Spaniens die Sonne im Winter erst gegen zehn Uhr aufgehen. In Teilen Polens hingegen würde es bei ewiger Winterzeit im Sommer bereits gegen drei Uhr morgens hell. Nun wird auch erwogen, dass zwar die Zeitumstel­lung abgeschaff­t, mehr Zeitzonen in Europa aber wieder möglich sein sollen. Das wiederum könnte dazu führen, dass ein Lkw-fahrer auf seinem Weg von Portugal nach Schweden acht Zeitzonen durchfahre­n müsste – eine kuriose Vorstellun­g in einem Europa ohne

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FOTO: DPA Mitglieder der Terrormili­z Islamische­r Staat.

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