Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Landrat will Rapport zu Gewerbegebiet
Die Kommunalaufsicht hat den Stadt-haushalt genehmigt. Landrat Hans-jürgen Petrauschke bezeichnet die finanzielle Lage Grevenbroichs als „weiterhin desolat“. Und er zweifelt daran, dass Gewerbesteuer-einnahmen wie geplant fließen.
GREVENBROICH Zwei Monate nachdem der Rat den Haushalt für das Jahr 2019 verabschiedete, hat der Rhein-kreis Neuss die erforderliche Genehmigung erteilt. Damit ist nun auch der Weg frei, um städtische Vorhaben wie die Planung für die Grundschul-erweiterung in Kapellen, den Bau des Kunstrasenplatzes in Wevelinghoven und die Umzäunung des Schlossstadions in Grevenbroich angehen zu können.
Aus Sicht der Kommunalaufsicht ist die Haushaltslage „weiterhin desolat“, eine „wesentliche Verbesserung“sei nicht festzustellen. Entscheidend für die Haushaltsgenehmigung war „einzig und allein die Wahrscheinlichkeit“, dass die Stadt in fünf Jahren einen ausgeglichenen Etat vorlegen kann, sagt Landrat Hans-jürgen Petrauschke.
Der Chef der Kommunalaufsicht verweist dabei auf den im Rathaus erarbeiteten Sanierungsplan, der für das Jahr 2024 einen Überschuss von immerhin rund 1,2 Millionen Euro aufweist. Der Landrat warnt aber zugleich: „Dieser Betrag wird schon dann konterkariert, wenn die erhofften Gewerbesteuer-mehrerträge aus dem Gewerbegebiet Kapellen (1,5 Millionen Euro ab 2023) nicht erzielt werden.“
Und Petrauschke wird deutlich: Die Stadt habe in der Vergangenheit schon mehrfach Probleme bei der Realisierung von Gewerbegebieten gehabt – mit dem Effekt, „dass Ertragsprognosen korrigiert werden mussten“. Petrauschke hat die Verwaltung daher aufgefordert, ab 2020 einen detaillierten Sachstandsbericht über die Entwicklung des Gewerbegebiets an der Heinrich-hertz-straße vorzulegen.
Weitere Kritikpunkte: Der im Haushalt eingeplante Konsolidierungsbetrag von 1,9 Millionen Euro, der sich aus der Neustrukturierung der Wirtschaftsbetriebe ergeben soll, sei nicht belegt. Zudem habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die vorgesehenen Einsparungen bei den Personalkosten nicht eingehalten werden konnten. Petrauschke fordert daher, dass alle Personalmaßnahmen, die zur Belastung des Etats führen, mit ihm abgestimmt werden müssen.
Das ist nur eine von insgesamt sieben Auflagen, mit denen der Landrat die Genehmigung des Haushaltes verknüpft. Eine weitere: Die Stadt muss dem Kreis alle sechs Monate über ihre Spar-bemühungen berichten. Und: Freiwillige Leistungen müssen im Vorfeld mit ihm abgesprochen werden.
„Wir werden im Laufe des Jahres für uns klären, inwieweit die kommunale Selbstverwaltung hier eine unzulässige Einschränkung seitens des Landrates erfährt“, sagt Bür- germeister Klaus Krützen. Verwundert zeigt er sich etwa darüber, dass Hans-jürgen Petrauschke einen Bericht zur Entwicklung des Gewerbegebiets Kapellen verlange. „Was er damit anfangen möchte, abgesehen davon, Personalkapazitäten in der Stadt zu binden, erschließt sich mir nicht“, sagt Krützen. Und Petrauschkes Auflage, dass die Stadt alle Investitionen auf ihre Notwendigkeit überprüfen müsse, sei „eine Selbstverständlichkeit“.
Bemerkenswert aus Sicht des Bürgermeisters: Bei allen „berechtigten Forderungen nach Ausgabendisziplin“– insbesondere bei den freiwilligen Leistungen – halte es der Landrat für notwendig, die Stadt darauf hinzuweisen, dass dies bei der Kreismusikschule nicht gelte. Grevenbroich hatte seinen Anteil auf 250.000 Euro reduziert, laut Landrat müssten 2019 aber 380.000 Euro gezahlt werden. Sollte die Stadt bei dieser Reduzierung bleiben, wäre das mit einer„radikalen Kürzung der Jahreswochenstunden für die Einwohner von Grevenbroich“verbunden.