Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Barrenstein: Tempo 30 auf Kreisstraßen laut Landrat unzulässig
Spd-fraktion hat Tempolimit im Dorf beantragt. Barrensteiner hatten wiederholt Verkehr und Lärm bemängelt. Stadt will weiter mit dem Kreis sprechen.
BARRENSTEIN In Barrenstein soll flächendeckend, auch auf den Kreisstraßen, Tempo 30 eingeführt werden. Das hat die Spd-fraktion 2018 beantragt. Sie sieht die Einführung des Tempolimits als Pilotprojekt, das nach einer einjährigen Testphase auf andere Stadtteile übertragen werden könnte. Doch die Umsetzung gestaltet sich schwierig. Der Rhein-kreis Neuss und die Stadt sind unterschiedlicher Auffassung, wie aus der Vorlage der Verwaltung für den Bauausschuss hervorgeht. Das Gremium tagt am Donnerstag, 18 Uhr, im Bernardussaal.
Nach dem Spd-antrag sollte die Verwaltung Möglichkeiten ausloten, damit auch auf der K10 und K31 in Barrenstein künftig Tempo 30 gilt. „Wir gehen davon aus, dass es möglich ist, auf diesen beiden Straßen auch innerorts das Limit anzuordnen. Für den Verkehr einschließlich Lkw besteht unserer Meinung die Möglichkeit, das übergeord- nete Straßennetz zu nutzen, ohne durch Barrenstein zu fahren, etwa auf der L 361“, erklärt Rathaussprecher Stephan Renner. Zudem setzt sich die Stadt dafür ein, dass bei der geplanten Sanierung der Brücke auf der K 31 zwischen Allrath und Barrenstein die heutige Durchfahrthöhe, die für Lkw nicht ausreicht, nicht vergrößert wird, „umnicht zusätzlichen Lkw-verkehr in beiden Orten zu schaffen“.
Der Kreis stimmtden Überlegungen der Stadt sowohl beim Tempo 30 als auch bei einem Lkw-verbot für Barrenstein nicht zu.„kreisstraßen sind Straßen mit überörtlicher Verkehrsfunktion. Beide Kreisstraßen sind für den öffentlichen Verkehr, auch Lkw-verkehr, vorgese- hen.“weder für diek10 noch für die K31 liege eine „das allgemeine Risiko erheblich überschreitende Gefahrenlage vor“, auch gebe es keine erheblichen Auswirkungen etwa durch Lärm oder Abgase, durch die dieverkehrseinschränkung begründet werden könne.
Der Kreis macht zudem darauf aufmerksam, „dass die Stadt als zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht der Stellungnahme des Kreises als Baulastträger folgen muss. Sie kann auch anders entscheiden“, erklärt Reinhold Jung von der Kreispressestelle. Doch eine Tempo-30-zone und Sperrung für den Lkw-verkehr würden eine Nutzungsänderung herbeiführen, die eine Abstufung der Kreisstraßen zur Folge hätte. Dies ist nach Auffassung des Kreises„bei der K10 und der K 31 nach den geltenden Gesetzen nicht zulässig. Es ist kaum anzunehmen, dass die Bezirksregierung zustimmt.“Bei der Abstufung wäre die Stadt übrigens als neuer Baulastträger für die Straßen-unterhaltung zuständig.
Wie geht es nun weiter? Beigeordneter Florian Herpel schlägt weitere Gespräche mit dem Kreis vor, um „Tempo 30 doch anordnen zu können“. – „Mir ist es egal wem die Straßen gehören. Wir möchten einen Beschluss, dass die Stadt für Barrenstein Tempo 30 anordnet“, erklärt Spd-ratsherr Holger Holzgräber, der sich für das Pilotprojekt in Barrenstein stark macht.