Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kein Doping: Luitz bekommt ersten Sieg zurück
LAUSANNE (dpa) Erkrankt zu Hause, aber unendlich glücklich hat Skirennfahrer Stefan Luitz 103 Tage nach seinem ersten Weltcup-sieg ein zweites Mal laut gejubelt und den Erfolg vor dem CAS gefeiert. Der Internationale Sportgerichtshof gab dem Einspruch des 26-Jährigen statt, den zwischenzeitlich wegen eines Verstoßes gegen das Anti-doping-reglement aberkannten Erfolg im Riesenslalom bekommt er zurück. „Ich freue mich sehr, dass der CAS zu dieser Entscheidung gekommen ist. Damit ist auch klargestellt, dass es sich nicht um einen Dopingverstoß handelt. Ich bin glücklich über die Bestätigung meiner sportlichen Leistung am grünen Tisch“, sagte Luitz am Freitag.
Er hatte im Dezember in Beaver Creek zwischen den beiden Durchgängen Sauerstoff über eine Maske eingeatmet, damit gegen eine Passage im Anti-doping-reglement der FIS verstoßen und war deswegen nachträglich disqualifiziert worden. Weil die Welt-anti-doping-agentur Sauerstoff aber explizit erlaubt und der Skiweltverband FIS sich in seinen Regeln auf die WADA bezieht, ging Luitz in Berufung. „Ich finde es extrem wichtig und extrem gut, dass eine Entscheidung zugunsten des Sportlers gefallen ist“, sagte Alpindirektorwolfgang Maier der Deutschen Presse-agentur.„das finde ich wirklich sehr gut.“
Gut eine Stunde, nachdem der CAS sein Urteil am Freitag an Luitz‘ Anwältin Anne Jakob geschickt hatte, war der Allgäuer auch in den Ergebnislisten wieder offiziell einer von 14 deutschen Männern, die ein Rennen im alpinen Ski-weltcup gewinnen konnten. Marcel Hirscher aus Österreich hat als damals Zweiter in den USA nun wieder 20 Punkte weniger auf dem Konto. An seinem Sieg im Riesenslalom-weltcup änderte das vor dem letzten Rennen am Samstag beimweltcup-finale in Soldeu aber nichts. Zu groß ist der Vorsprung. Luitz ist dort nicht am Start, seine Saison ist wegen einer Operation an der Schulter und einer Knieverletzung seit der WM beendet.
Welche Konsequenzen die Cas-entscheidung nun für das Reglement des Skiweltverbands FIS hat, war zunächst noch völlig unklar. „Wenn die FIS die Regeln jetzt nicht anpasst“, sagte Anwältin Jakob, „handelt sie wirklich grob fahrlässig.“