Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
INFO Maximal 48 Stunden pro Woche sind zulässig
Obergrenze Die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU beträgt 48 Stunden. In Deutschland gilt ein Achtstundentag. Es gibt aber Ausnahmen, so dass auch zehn Stunden zulässig sein können. Pausen Zwischen zwei Werktagen muss eine elfstündige Ruhepause eingehalten werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.