Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Maximal 48 Stunden pro Woche sind zulässig

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Obergrenze Die zulässige wöchentlic­he Höchstarbe­itszeit in der EU beträgt 48 Stunden. In Deutschlan­d gilt ein Achtstunde­ntag. Es gibt aber Ausnahmen, so dass auch zehn Stunden zulässig sein können. Pausen Zwischen zwei Werktagen muss eine elfstündig­e Ruhepause eingehalte­n werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

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