Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Auch für kriminelle Flüchtlinge gilt Abschiebe-schutz
LUXEMBURG (dpa) Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach Eu-recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Eu-grundrechte, urteilten die höchsten Eu-richter. Menschen dürften nach der Eu-grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten des Betroffenen – auch kriminelles – spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-REgeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus.