Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
INFO Arbeitgeber und Ökonomen fordern eine Anpassung
Arbeitszeitgesetz Es ist zuletzt 1994 angepasst worden. Es sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. An einem Werktag dürfen normalerweise nur acht Stunden gearbeitet werden. Es gibt aber Ausnahmen, die auch zehn und im Extremfall sogar zwölf Stunden Arbeitszeit zulassen. Reformbedarf Da im digitalen Zeitalter Arbeiten am Smartphone oder am Laptop technisch immer möglich ist, erledigen Beschäftigte Aufgaben oft auch abends oder am Wochenende. Unabhängig von dem Eugh-urteil halten Arbeitgeber und viele Ökonomen die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes daher für überfällig. Flexibilisierung „Die Bundesregierung drückt sich seit Jahren darum, das 25 Jahre alte Arbeitszeitgesetz neu zu fassen. Wir haben 32 Millionen Menschen im Normalarbeitsverhältnis mit festen Arbeitszeiten. Die werden aber in der Praxis immer häufiger unterlaufen“, sagt etwa der Bonner Arbeitsmarktexperte Alexander Spermann. Es gehe nicht darum, den Acht-stunden-tag abzuschaffen, sondern darum, die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit in Deutschland flexibler als bisher auf die Woche, den Monat oder das Jahr verteilen zu können. zwei Teile so nicht funktioniert hätte, soll jetzt vor allem die Eu-kommission am Scheitern der Strategie schuld sein. Sie habe durch ihre Auflagen die Fusion mit Tata und damit den Zukunftsplan für Thyssenkrupp vereitelt. Dabei war die Eu-prüfung gar nicht abgeschlossen. Vier Wochen hätte Thyssenkrupp mit den Wettbewerbshütern noch weiterverhandeln können. Eu-kommissarin Margrethe Vestager wies am Freitag auch klar darauf hin, dass die Zeit noch nicht abgelaufen war. Dies zeigt: Kompromisse wären durchaus möglich gewesen. Insidern zufolge war aber die Kartellprüfung auch gar nicht der Grund für den abrupten Strategieschwenk. Son