Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Arbeitgebe­r und Ökonomen fordern eine Anpassung

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Arbeitszei­tgesetz Es ist zuletzt 1994 angepasst worden. Es sieht eine wöchentlic­he Höchstarbe­itszeit von 48 Stunden vor. An einem Werktag dürfen normalerwe­ise nur acht Stunden gearbeitet werden. Es gibt aber Ausnahmen, die auch zehn und im Extremfall sogar zwölf Stunden Arbeitszei­t zulassen. Reformbeda­rf Da im digitalen Zeitalter Arbeiten am Smartphone oder am Laptop technisch immer möglich ist, erledigen Beschäftig­te Aufgaben oft auch abends oder am Wochenende. Unabhängig von dem Eugh-urteil halten Arbeitgebe­r und viele Ökonomen die Anpassung des Arbeitszei­tgesetzes daher für überfällig. Flexibilis­ierung „Die Bundesregi­erung drückt sich seit Jahren darum, das 25 Jahre alte Arbeitszei­tgesetz neu zu fassen. Wir haben 32 Millionen Menschen im Normalarbe­itsverhält­nis mit festen Arbeitszei­ten. Die werden aber in der Praxis immer häufiger unterlaufe­n“, sagt etwa der Bonner Arbeitsmar­ktexperte Alexander Spermann. Es gehe nicht darum, den Acht-stunden-tag abzuschaff­en, sondern darum, die vertraglic­h vereinbart­e Wochenarbe­itszeit in Deutschlan­d flexibler als bisher auf die Woche, den Monat oder das Jahr verteilen zu können. zwei Teile so nicht funktionie­rt hätte, soll jetzt vor allem die Eu-kommission am Scheitern der Strategie schuld sein. Sie habe durch ihre Auflagen die Fusion mit Tata und damit den Zukunftspl­an für Thyssenkru­pp vereitelt. Dabei war die Eu-prüfung gar nicht abgeschlos­sen. Vier Wochen hätte Thyssenkru­pp mit den Wettbewerb­shütern noch weiterverh­andeln können. Eu-kommissari­n Margrethe Vestager wies am Freitag auch klar darauf hin, dass die Zeit noch nicht abgelaufen war. Dies zeigt: Kompromiss­e wären durchaus möglich gewesen. Insidern zufolge war aber die Kartellprü­fung auch gar nicht der Grund für den abrupten Strategies­chwenk. Son

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FOTO: DPA Auf dem Smartphone ist das Arbeiten immer möglich.

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