Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
INFO Ein spezieller Paragraf für Bahnübergänge
Verstoß Rotlichtverstoß ist nicht gleich Rotlichtverstoß. Wer ein rotes Lichtzeichen an einem Bahnübergang übersieht, fällt daher unter Paragraf 19 der Straßenverkehrsordnung.
Er regelt den Vorrang von Schienenfahrzeugen. Der gilt generell an Übergängen mit Andreaskreuz. Rotes Licht heißt für alle anderen: Stopp.
Paragraf 19