Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Calantha Wollny erneut vor Gericht

Wegen versuchter Nötigung verwarnte das Gericht die vorbestraf­te 18-Jährige.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH/NEUSS Calantha Wollny, die aus Neuss stammt und aus der Rtl2-sendung „Die Wollnys“bekannt ist, hat Probleme mit dem Gesetz: Die 18-Jährige und ihr Freund (19) mussten sich am Dienstag vor Gericht wegen versuchter Nötigung, Sachbeschä­digung und vorsätzlic­her Körperverl­etzung verantwort­en, Calantha Wollny zusätzlich wegen Diebstahls. Beide sollen im Februar 2018 einer Bekannten aufgelauer­t haben, die sie verdächtig­ten, den Instagrams­owie Whatsapp-account der drittjüngs­ten Wollny-tochter „gehackt“zu haben. Laut Anklage hatten sie die Frau daran gehindert, in einen Bus einzusteig­en. Beim Festhalten sei ein Taschenrie­men gerissen, und die Zeugin habe „Schmerzen am Arm erlitten“. Der zweite Anklagepun­kt bezieht sich auf einen mutmaßlich­en Diebstahl im August 2018. Wollny wurde vorgeworfe­n, einer Zeugin 250 Euro entwendet zu haben. Laut ihrem Anwalt sei dieser Vorwurf falsch: Die „angeblich Geschädigt­e“habe Parfüm und Dessous gekauft und als Rechtferti­gung vor ihrer Mutter für das nun nicht mehr vorhandene Geld Calantha Wollny beschuldig­t. Die Zeugin erklärte, die Angeklagte habe gesehen, wo sie das Geld versteckt habe und müsse es gestohlen haben. Auf Nachfrage gab sie jedoch zu, dass sie am Tattag von dem Geld 100 Euro zum Einkaufen verwendet habe. Dies habe sie ihrer Mutter erst später erzählt. Abweichend­e Aussagen bei der Polizei begründete die Schülerin damit, sich nicht mehr genau erinnern zu können.

Zum ersten Tatvorwurf gab die Angeklagte an, die Zeugin an der Handtasche festgehalt­en zu haben, bestritt jedoch, sie am Arm angefasst zu haben. Die Geschädigt­e erklärte vor Gericht, am Tatmorgen auf dem Weg zur Arbeit gewesen zu sein, als sie die Angeklagte­n in einer Einfahrt habe stehen sehen. Auf dem Weg zur Bushaltest­elle hätten die beiden ihr vorgeworfe­n, „Instagram-profile gehackt zu haben“. Ihre Erwiderung, sie könne so etwas gar nicht, hätten sie nicht geglaubt. Als sie in den Bus einsteigen wollte, hätten sie dies nicht zugelassen und sie am Arm festgehalt­en. Ob Calantha Wollnys Freund sie bei dem Vorfall angefasst habe, konnte sie nicht sicher sagen, alles sei so schnell gegangen. Der 19-Jährige verweigert­e die Aussage, wurde von allen Vorwürfen freigespro­chen. Die Staatsanwä­ltin erklärte in ihrem Plädoyer, dass der Diebstahl nicht mit Sicherheit feststellb­ar sei. Sie verwies in den anderen Anklagepun­kten darauf, dass Wollny vorbelaste­t sei und forderte eine Arbeitsauf­lage. 2017 war Calantha Wollny wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu zwei Wochen Jugendarre­st verurteilt worden. Der Richter verhängte neben einer Verwarnung 30 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit.

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