Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Städte verantwort­lich für die Bauleitpla­nung

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Rechte und Pflichten

der Städte: Laut städtebaul­ichem Vertrag müssten Grevenbroi­ch und Jüchen die Bauleitpla­nung zeitnah abschließe­n. Zusagen für Planungsin­halte müssen die Städte nicht machen, da sie an mögliche Einwände im Beteiligun­gsverfahre­n gebunden wären.

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