Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Sven Lau gilt noch als „Gefährder“
DÜSSELDORF Wie so oft wütet der Volkszorn besonders laut in den sozialen Netzwerken:„vorzeitige Haftentlassung: Salafistenprediger Sven Lau kommt frei. (...) Sind deutsche Gerichte einfach nur dumm oder ist das Absicht? Einmal Salafist, immer Salafist“, schreibt @Alicologne auf Twitter. Ein anderer Nutzer poltert unter seinem Klarnamen bei Facebook:„was stimmt mit unseren Gerichten nicht??? Dieser Abschaum gehört lebenslag weggesperrt.“
Auf viele wirkt Sven Laus vorzeitige Haft-entlassung wie eine Provokation. Gnade für einen verurteilten Terror-unterstützer, der nach Überzeugung eines deutschen Gerichts junge Männer an die islamistische Kampfgruppe „Jamwa-miliz“vermittelt hat? Der laut Urteil einen Vorläufer des „Islamischen Staates“mit technischem Gerät versorgt hat? Der eigentlich fünfeinhalb Jahre Haft in einem Willicher Gefängnis absitzen sollte, nachdem er sich mit einschlägigen Aktionen wie der später verbotenen Koran-verteil-aktion „Lies!“und Auftritten als uniformierter Scharia-polizist in Wuppertal einen Ruf als„staatsfeind Nummer 1“(Focus) erarbeitet hatte?
Der 38-jährige Ex-feuerwehrmann aus Mönchengladbach kommt frei, nachdem er – unter Anrechnung seiner damaligen Untersuchungshaft – zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hat. So wie allein im vergangenen Jahr auch 1302 andere Häftlinge in ganz NRW auch, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilt.
Mit „Gnade“hat das wenig zu tun. Tatsächlich hatten die Richter bei ihrer Entscheidung weniger Spielraum, als ihre Kritiker glauben. Laut Justizministerium ist die Prüfung der vorzeitigen Haftstrafenaussetzung „obligatorisch in jedem Fall durchzuführen“.
Das Ergebnis der Prüfung hängt auch nicht vom Wohlwollen des Richters, sondern „imwesentlichen von der Prognoseentscheidung“ab, also von der Frage, ob man von einem künftig legalen und gesellschaftskonformen Verhalten des Verurteilen ausgehen kann, so das Justizministerium.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-anzeigers“nahm der fünffache Vater inzwischen an 39 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden eines Aussteigerprogramms für Salafisten teil. Befragte Gutachter kamen deshalb und aufgrund von Gesprächen mit dem in zweiter Ehe verheirateten Lau zu dem Ergebnis, dass er dem radikalen Salafismus glaubhaft abgeschworen hat. Auch die eingeholten Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt und des Generalbundesanwaltes enthielten offensichtlich keine Hinweise, daran zu zweifeln.
Außerdem zeugt die öffentliche Debatte über Laus vorzeitige Entlassung von einem weiteren Missverständnis: Die Kritiker übersehen die harten Auflagen, denen Lau sich unterwerfen muss. Zum einen haben die Richter ihm eine fünfjährige Bewährungszeit auferlegt.
Der 38-Jährige muss weiterhin an dem Programm für Salafismus-aussteiger teilnehmen, darf keinen Kontakt zu seinen ehemaligen Salafismus-mitstreitern haben und auch keine radikale Moschee besuchen. Umgekehrt muss er aber engen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer halten. Verstößt Lau gegen eine dieser Auflagen, droht ihm eine erneute Haftstrafe von mehreren Jahren.
Auch die Nrw-sicherheitsbehörden lassen Lau nicht aus dem Blick. Das Nrw-innenminisiterium teilte auf Anfrage mit: „Personen, die wie Sven L. wegen schwerer politisch motivierter Straftaten verurteilt wurden oder als Gefährder eingestuft sind, geraten auch im Fall ihrer Haftentlassung nicht aus dem Blick der Sicherheitsbehörden.“
Im Umfeld des Nrw-verfassungsschutzes heißt es, Lau sei nach wie vor als „Gefährder“eingestuft. In der Regel werden „Gefährder“von einem 20 bis 30-köpfigen Team rund um die Uhr beobachtet. Details dazu verraten die Behörden aus Sicherheitsgründen nicht.„bestehende Gefährdereinstufungen werden durch die Haftentlassung nicht tangiert“, so das Innenministerium mit Blick auf Lau.
Der 38-Jährige muss sich von ehemaligen Mitstreitern und radikalen Moscheen fernhalten