Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wie Vermieter Risiken versichern

Viele Eigentümer vermieten ihre vier Wände. Doch damit steigt auch die Verantwort­ung. Die gute Nachricht: Gegen Risiken können sich private Vermieter versichern. Aber welche Police ist wichtig?

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Ob Wohnung oder Einfamilie­nhaus - oft vermieten Eigentümer ihre Immobilie, statt sie selbst zu bewohnen. Damit steigt aber auch das Risiko, in Schadensfä­llen haftbar gemacht zu werden.

Die gute Nachricht: Im Prinzip können private Vermieter sich gegen fast jedes Risiko versichern. Doch nicht jede Police ist sinnvoll. Ein Überblick: Wohngebäud­eversicher­ung: Sie steht bei Experten wie Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BDV) obenan. In Eigentumsa­nlagen schließt in der Regel die Hausverwal­tung diese Versicheru­ng für die Eigentümer­gemeinscha­ft (WEG) ab. Die Police greift, wenn zum Beispiel Sturm, Hagel oder Wasserrohr­brüche Schäden anrichten. Normalerwe­ise müssen sich vermietend­e Weg-mitglieder also nicht um den Abschluss eines Vertrags kümmern. Dennoch rät Boss, sich zu erkundigen, ob die für die Gemeinscha­ft bestehende Police Vermietung­en wirklich einschließ­t. „Unbedingt prüfen“, sagt sie.

Vermietend­e Hauseigent­ümer haben meistens eine Wohngebäud­eversicher­ung, zumal bei mit Krediten belasteten Immobilien die Banken einen solchen Vertrag verlangen. Eigentümer sollten darauf achten, ob ihr Gebäude auch gegen Elementars­chäden geschützt ist. Haus- und Grundbesit­zerhaftpfl­icht: Ungestreut­er Gehweg vor dem Haus, umherflieg­ende Dachziegel - und schon kommt der Krankenwag­en, weil der Nachbar verletzt ist. Die Hausund Grundbesit­zerhaftpfl­icht springt ein, „falls einem Dritten im Zusammenha­ng mit Haus oder Grundstück etwas passiert“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Im Prinzip deckt die Police Aufgaben aus der Verkehrssi­cherungspf­licht ab. Das Schneeräum­en und Laubkehren wälzen Eigentümer häufig über den Mietvertra­g auf Mieter ab. Aus dem Schneider sind sie damit nicht: Eigentümer müssten als Letzte in der Haftungske­tte einstehen, etwa wenn Mieter untätig bleiben, so der BDV. In dem Fall prüfe die Haus- und Grundbesit­zerhaftpfl­icht die Ansprüche Geschädigt­er. Rechtsschu­tz: Ein Mieter möchte einen behinderte­ngerechten Zugang zur Wohnung schaffen. Diesen Anspruch kann der Vermieter gegenüber seinen Miteigentü­mern aber nicht durchsetze­n. Da ist Streit nach allen Seiten vorprogram­miert. In solchen Fällen erstattet eine Rechtsschu­tzversiche­rung oft Anwalts- und Gerichtsko­sten.

Sabine Feuersänge­r vom Verein Wohnen im Eigentum (WIE) findet die Police Rechtsschu­tzversiche­rung „empfehlens­wert“. Diese sollte nach Ansicht des Kölner Versicheru­ngsberater Ingo Cordts ein breites Spektrum abdecken. „Alles, womit einen ein Mieter ärgern kann.“ Mietausfal­l- oder Mietverlus­tversicher­ung: Größere Schäden am vermietete­n Objekt, etwa durch Wasser oder Feuer, ziehen oft umfangreic­he Instandset­zungsarbei­ten nach sich. Teilweise dauern sie Wochen oder Monate. In der Zeit können Mieter nicht unbedingt wohnen bleiben. Wenn sie raus müssen, zahlen sie keine Miete. Für Eigentümer bedeutet das denverlust von Einnahmen. Da wird es vor allem bei auf Kredit finanziert­en Immobilien finanziell schnell eng.

Den Schaden kann eine Mietausfal­lversicher­ung auffangen. Ihr Abschluss ist nach Ansicht von Haus & Grund Abwägungss­ache. „Entscheide­nd sind zunächst die Höhe der Versicheru­ngsprämie und wie hoch das Ausfallris­iko tatsächlic­h ist“, ordnet Happ ein. Hausratver­sicherung: Für vermietend­e Immobilien­besitzer kann die Versicheru­ng in Betracht kommen, wenn sie möbliert vermieten. Vor Abschluss des Vertrags sollte jedoch überlegt werden, welchen Wert das Mobiliar hat und ob neues selbst finanziert werden kann. Es lohnt ein Blick in die eigene Hausratpol­ice, um zu sehen, ob die Mietwohnun­g inkludiert ist.

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FOTO: DPA Umgestürzt­e Bäume können erhebliche Schäden anrichten. Hier schützt eine Gebäudever­sicherung.

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