Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kirchenrec­htler: Erzbistum Köln handelt „drakonisch“

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DÜSSELDORF (los) Das Vorgehen des Kölner Erzbistums, den Düsseldorf­er Stadtdecha­nten Ulrich Hennes seines Amtes als Pfarrer zu entheben, stößt bei Kirchenrec­htlern auf Unverständ­nis. Zwar wären sexuelle Handlungen mit einem 20-Jährigen – wie sie Hennes vorgeworfe­n werden – ein klarer Verstoß gegen das Zölibatsge­bot. Dennoch sei dies ein „ungewohnt drakonisch­es Vorgehen“, wie der Münsterane­r Kirchenrec­htler Thomas Schüller unserer Redaktion erklärte. Die meisten Bischöfe würden in diesen Fällen darauf mit einem ernsten Gespräch reagieren und geistliche Exerzitien anordnen. Verletzung­en des Zölibatsge­bots geschehen jeden Tag weltweit, so Schüller. Und: „Würden alle Kölner Priester, die vermutlich ihre Sexualität leben, des Amtes enthoben werden, hätte das Bistum kaum noch Seelsorger.“

Im vorliegend­en Fall soll der Priester nach Angaben des Bistums 2001 die „seelsorger­ische Notlage“eines 20-jährigen Mannes sexuell ausgenutzt haben. Stadtdecha­nt Hennes bestreitet das. Sein Anwalt ließ gestern erklären, dass beide lediglich miteinande­r gekocht hätten.

Nach geltendem Kirchenrec­ht müssen jetzt Pfarrkonsu­ltoren die Entscheidu­ng des Erzbischof­s bestätigen. Sollte es dann zur Amtsentheb­ung kommen und Hennes dagegen klagen, würde der Fall der Kleruskong­regation in Rom vorgelegt. Zu deren Mitglieder­n zählt auch Kardinal Woelki. Kultur

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