Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kirchenrechtler: Erzbistum Köln handelt „drakonisch“
DÜSSELDORF (los) Das Vorgehen des Kölner Erzbistums, den Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes seines Amtes als Pfarrer zu entheben, stößt bei Kirchenrechtlern auf Unverständnis. Zwar wären sexuelle Handlungen mit einem 20-Jährigen – wie sie Hennes vorgeworfen werden – ein klarer Verstoß gegen das Zölibatsgebot. Dennoch sei dies ein „ungewohnt drakonisches Vorgehen“, wie der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller unserer Redaktion erklärte. Die meisten Bischöfe würden in diesen Fällen darauf mit einem ernsten Gespräch reagieren und geistliche Exerzitien anordnen. Verletzungen des Zölibatsgebots geschehen jeden Tag weltweit, so Schüller. Und: „Würden alle Kölner Priester, die vermutlich ihre Sexualität leben, des Amtes enthoben werden, hätte das Bistum kaum noch Seelsorger.“
Im vorliegenden Fall soll der Priester nach Angaben des Bistums 2001 die „seelsorgerische Notlage“eines 20-jährigen Mannes sexuell ausgenutzt haben. Stadtdechant Hennes bestreitet das. Sein Anwalt ließ gestern erklären, dass beide lediglich miteinander gekocht hätten.
Nach geltendem Kirchenrecht müssen jetzt Pfarrkonsultoren die Entscheidung des Erzbischofs bestätigen. Sollte es dann zur Amtsenthebung kommen und Hennes dagegen klagen, würde der Fall der Kleruskongregation in Rom vorgelegt. Zu deren Mitgliedern zählt auch Kardinal Woelki. Kultur