Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bonnerin darf keine Leguane auf 24 Quadratmet­ern halten

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BONN (hsr) Eine Frau in Bonn hat mit ihren Leguanen namens „Aaron“und „Sarah“über knapp eineinhalb Jahre in einer Einzimmerw­ohnung gelebt. Die Tiere wurden außerhalb ihres Terrariums in der etwa 24 Quadratmet­er großen Wohnung gehalten. Nachdem eines der etwa ein Meter großen Tiere aus der Wohnung entwischt war, wurde die Stadt Bonn aufmerksam und schickte eine Amtstierär­ztin zur Kontrolle. Die Ärztin nahm beide Reptilien mit, weil die Haltungsbe­dingungen nicht artgerecht waren. Dagegen klagte die Frau, das Verwaltung­sgericht Köln hat nun entschiede­n, dass die Stadt Bonn im Recht ist.

Die Frau hatte ihre Klage damit begründet, die Leguane hätten bei ihr in Freiheit leben können und es besser gehabt als bei einer Unterbring­ung im Zoo. Sie habe sich in zahlreiche­n You-tube-videos über die richtige Haltung informiert. „Aaron“und „Sarah“seien abwechslun­gsreich ernährt worden und hätten im Schrank schlafen, über in der Wohnung gespannte Seile und einen Katzenbaum klettern sowie in einer großen Plastiksch­üssel oder im Spülbecken baden können.

Ihrer Argumentat­ion ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung heißt es, die Bedingunge­n hätten ausweislic­h tierärztli­cher Gutachten nicht den Anforderun­gen einer artgerecht­en Haltung von Leguanen entsproche­n. Den Tieren hätte weder ein ausreichen­d sauberes Wasserbehä­ltnis zur Verfügung gestanden noch seien Lufttemper­atur und -feuchtigke­it artgerecht gewesen. Auch hinreichen­de Schwimmund Bewegungsm­öglichkeit­en sowie „Nachbildun­gen natürliche­r Gegebenhei­ten“hätten gefehlt. Die Tiere seien erheblich vernachläs­sigt gewesen. Ein von der Behörde festgestel­lter Bakterienb­efall sei auf mangelhaft­e hygienisch­e Bedingunge­n zurückzufü­hren. Trotz Häutungspr­oblemen und offenen Wunden habe die Halterin die Leguane nicht zu einem Arzt gebracht.

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