Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bonnerin darf keine Leguane auf 24 Quadratmetern halten
BONN (hsr) Eine Frau in Bonn hat mit ihren Leguanen namens „Aaron“und „Sarah“über knapp eineinhalb Jahre in einer Einzimmerwohnung gelebt. Die Tiere wurden außerhalb ihres Terrariums in der etwa 24 Quadratmeter großen Wohnung gehalten. Nachdem eines der etwa ein Meter großen Tiere aus der Wohnung entwischt war, wurde die Stadt Bonn aufmerksam und schickte eine Amtstierärztin zur Kontrolle. Die Ärztin nahm beide Reptilien mit, weil die Haltungsbedingungen nicht artgerecht waren. Dagegen klagte die Frau, das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die Stadt Bonn im Recht ist.
Die Frau hatte ihre Klage damit begründet, die Leguane hätten bei ihr in Freiheit leben können und es besser gehabt als bei einer Unterbringung im Zoo. Sie habe sich in zahlreichen You-tube-videos über die richtige Haltung informiert. „Aaron“und „Sarah“seien abwechslungsreich ernährt worden und hätten im Schrank schlafen, über in der Wohnung gespannte Seile und einen Katzenbaum klettern sowie in einer großen Plastikschüssel oder im Spülbecken baden können.
Ihrer Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung heißt es, die Bedingungen hätten ausweislich tierärztlicher Gutachten nicht den Anforderungen einer artgerechten Haltung von Leguanen entsprochen. Den Tieren hätte weder ein ausreichend sauberes Wasserbehältnis zur Verfügung gestanden noch seien Lufttemperatur und -feuchtigkeit artgerecht gewesen. Auch hinreichende Schwimmund Bewegungsmöglichkeiten sowie „Nachbildungen natürlicher Gegebenheiten“hätten gefehlt. Die Tiere seien erheblich vernachlässigt gewesen. Ein von der Behörde festgestellter Bakterienbefall sei auf mangelhafte hygienische Bedingungen zurückzuführen. Trotz Häutungsproblemen und offenen Wunden habe die Halterin die Leguane nicht zu einem Arzt gebracht.