Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Der Ausblick auf die kommende Konjunkturphase in Deutschland trübt sich nach Meinung vieler Fachleute ein. Gleichwohl ist die Suche nach guten Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt ungebremst. Warum also die kommende Zeit nicht nutzen, um das Unterne
Der Fachkräftemangel ist in Deutschland ein Dauerthema. In den meisten Branchen werden fachkundige Mitarbeiter händeringend gesucht. Gleichzeitig trübt sich der Konjunkturhimmel immer weiter ein. Eigentlich genau der richtige Zeitpunkt, um die bereits vorhandenen Fachkräfte an sich zu binden und fit zu machen für die möglichen bevorstehenden Herausforderungen. Denn auch viele Mitarbeiter bleiben in konjunkturell schwierigen Zeiten ihrem Arbeitgeber lieber treu – und sie stehen Fortbildungen positiv gegenüber. Für den Arbeitgeber besteht so die Möglichkeit, über Fortbildungen Mitarbeiter an sich zu binden und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen zu offerieren.
Die finanzielle Belastung solcher Fortbildungsprogramme müssen weder Unternehmen noch die Beschäftigten alleine tragen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen für Fortbildungsmaßnahmen. Zum Beispiel die Förderung von Quereinsteigern im Betrieb, denen ein Berufsabschluss ermöglicht wird. Verschiedene Voraussetzungen müssen für solch eine Förderung erfüllt sein: Der Kandidat für die Förderung sollte eine qualifizierte Tätigkeit ausführen, aber noch nicht über den notwendigen Abschluss verfügen. Eine Förderung gibt es auc für Quereinsteiger mit Berufsabschluss, der aber nicht für die angelernte Tätigkeit ausreicht. Wer mindestens vier Jahre nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, kommt für diese Förderung in Frage, denn voraussichtlich hat er den Anschluss an den offiziellen Arbeitsmarkt verloren.
Der Arbeitgeber kann dann bei der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse beantragen. Dafür muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter zum Zweck eines nachträglichen Berufsabschlusses freistellen und den Lohn weiterzahlen. Dafür subventioniert der Bund diese Maßnahme mit bis zu 100 Prozent der Kosten.
Seit Anfang 2019 eröffnet zudem das Qualifizierungschancengesetz neue Möglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer, die in Folge des demographischen Wandels beziehungsweise der Digitalisierung neue Qualifikationen und Kenntnisse benötigen.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es weitere Möglichkeiten. Weiterbildungen in KMU können grundsätzlich gefördert werden, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der Fördermaßnahme bestätigt. Der Arbeitgeber erhält dafür 50 Prozent der Kosten für die Weiterbildung seines Mitarbeiters. Dieser muss jünger als 45 Jahre sein und die Maßnahme muss außerhalb des eigenen Betriebs bei einem zugelassenen Träger stattfinden. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern erhalten eine 100prozentige Förderung.
Um die Weiterbildung auch außerhalb des Hochschulsystems voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Fördermöglichkeiten geschaffen, die sich speziell an Gesellen, Techniker, Erzieher, Facharbeiter und andere qualifizierte Mitarbeiter richten. Durch das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden diese Mitarbeitergruppen gezielt angesprochen.
40 Prozent der Lehrgangskosten (maximal 15.000 Euro) können durch Bund und Länder gefördert werden. Die restlichen 60 Prozent werden durch ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) abgedeckt. Absolviert der Mitarbeiter die angestrebte Prüfung mit Erfolg, können zudem weitere 40 Prozent (sogar 66 Prozent bei Unternehmensgründung) erlassen werden. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Lebensunterhalt, abhängig von der Einkommenssituation.
Wichtig zu wissen: diese Förderung kann unabhängig vom Alter des Mitarbeiters erfolgen und zwar gleichgültig, ob die Prüfungsvorbereitung in Volloder Teilzeit oder als Fernlehrgang am Computer erfolgt. Allerdings dürfen die Kurse nur bei zugelassenen Instituten absolviert werden.
„Mitarbeiter bleiben ihrem Arbeitgeber lieber treu“