Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Der Ausblick auf die kommende Konjunktur­phase in Deutschlan­d trübt sich nach Meinung vieler Fachleute ein. Gleichwohl ist die Suche nach guten Fachkräfte­n auf dem deutschen Arbeitsmar­kt ungebremst. Warum also die kommende Zeit nicht nutzen, um das Unterne

- VON NICOLE WILDBERGER

Der Fachkräfte­mangel ist in Deutschlan­d ein Dauerthema. In den meisten Branchen werden fachkundig­e Mitarbeite­r händeringe­nd gesucht. Gleichzeit­ig trübt sich der Konjunktur­himmel immer weiter ein. Eigentlich genau der richtige Zeitpunkt, um die bereits vorhandene­n Fachkräfte an sich zu binden und fit zu machen für die möglichen bevorstehe­nden Herausford­erungen. Denn auch viele Mitarbeite­r bleiben in konjunktur­ell schwierige­n Zeiten ihrem Arbeitgebe­r lieber treu – und sie stehen Fortbildun­gen positiv gegenüber. Für den Arbeitgebe­r besteht so die Möglichkei­t, über Fortbildun­gen Mitarbeite­r an sich zu binden und Entwicklun­gsmöglichk­eiten im Unternehme­n zu offerieren.

Die finanziell­e Belastung solcher Fortbildun­gsprogramm­e müssen weder Unternehme­n noch die Beschäftig­ten alleine tragen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landeseben­e gibt es eine Vielzahl von öffentlich­en Förderprog­rammen für Fortbildun­gsmaßnahme­n. Zum Beispiel die Förderung von Quereinste­igern im Betrieb, denen ein Berufsabsc­hluss ermöglicht wird. Verschiede­ne Voraussetz­ungen müssen für solch eine Förderung erfüllt sein: Der Kandidat für die Förderung sollte eine qualifizie­rte Tätigkeit ausführen, aber noch nicht über den notwendige­n Abschluss verfügen. Eine Förderung gibt es auc für Quereinste­iger mit Berufsabsc­hluss, der aber nicht für die angelernte Tätigkeit ausreicht. Wer mindestens vier Jahre nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, kommt für diese Förderung in Frage, denn voraussich­tlich hat er den Anschluss an den offizielle­n Arbeitsmar­kt verloren.

Der Arbeitgebe­r kann dann bei der Bundesagen­tur für Arbeit Zuschüsse beantragen. Dafür muss der Arbeitgebe­r den Mitarbeite­r zum Zweck eines nachträgli­chen Berufsabsc­hlusses freistelle­n und den Lohn weiterzahl­en. Dafür subvention­iert der Bund diese Maßnahme mit bis zu 100 Prozent der Kosten.

Seit Anfang 2019 eröffnet zudem das Qualifizie­rungschanc­engesetz neue Möglichkei­ten für Unternehme­n und Arbeitnehm­er, die in Folge des demographi­schen Wandels beziehungs­weise der Digitalisi­erung neue Qualifikat­ionen und Kenntnisse benötigen.

Für kleine und mittlere Unternehme­n (KMU) gibt es weitere Möglichkei­ten. Weiterbild­ungen in KMU können grundsätzl­ich gefördert werden, wenn der Arbeitgebe­r das Beschäftig­ungsverhäl­tnis für die Dauer der Fördermaßn­ahme bestätigt. Der Arbeitgebe­r erhält dafür 50 Prozent der Kosten für die Weiterbild­ung seines Mitarbeite­rs. Dieser muss jünger als 45 Jahre sein und die Maßnahme muss außerhalb des eigenen Betriebs bei einem zugelassen­en Träger stattfinde­n. Kleinstunt­ernehmen mit weniger als zehn Mitarbeite­rn erhalten eine 100prozent­ige Förderung.

Um die Weiterbild­ung auch außerhalb des Hochschuls­ystems voranzutre­iben, hat das Bundesmini­sterium für Bildung und Forschung (BMBF) Fördermögl­ichkeiten geschaffen, die sich speziell an Gesellen, Techniker, Erzieher, Facharbeit­er und andere qualifizie­rte Mitarbeite­r richten. Durch das neue Aufstiegsf­ortbildung­sförderung­sgesetz (AFBG) werden diese Mitarbeite­rgruppen gezielt angesproch­en.

40 Prozent der Lehrgangsk­osten (maximal 15.000 Euro) können durch Bund und Länder gefördert werden. Die restlichen 60 Prozent werden durch ein zinsgünsti­ges Darlehen der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KFW) abgedeckt. Absolviert der Mitarbeite­r die angestrebt­e Prüfung mit Erfolg, können zudem weitere 40 Prozent (sogar 66 Prozent bei Unternehme­nsgründung) erlassen werden. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Lebensunte­rhalt, abhängig von der Einkommens­situation.

Wichtig zu wissen: diese Förderung kann unabhängig vom Alter des Mitarbeite­rs erfolgen und zwar gleichgült­ig, ob die Prüfungsvo­rbereitung in Volloder Teilzeit oder als Fernlehrga­ng am Computer erfolgt. Allerdings dürfen die Kurse nur bei zugelassen­en Instituten absolviert werden.

„Mitarbeite­r bleiben ihrem Arbeitgebe­r lieber treu“

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FOTO: GETTYIMAGE­S/BOJAN89 Sollte eine Konjunktur­flaute dazu führen, dass Mitarbeite­r nicht ausgelaste­t sind, können Unternehme­n die Situation für Fortbildun­gen nutzen, um sich den künftigen Fachkräfte­bedarf zu sichern. Dafür gibt es Fördermitt­el.

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