Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kita-beitragsfr­eiheit ab viertem Lebensjahr kommt

- VON ANDREAS BUCHBAUER

NEUSS Der Jugendhilf­eausschuss hat grünes Licht für die Satzungsän­derung zur Erhebung der Elternbeit­räge, die für den Besuch ihrer Kinder in Kitas oder die Betreuung in der Kindertage­spflege fällig werden, beschlosse­n. Hintergrun­d ist die geplante Beitragsbe­freiung für Eltern aller Kinder ab dem vollendete­n dritten Lebensjahr. Diese hatte der Rat bereits in seiner Februar-sitzung beschlosse­n. Die Satzungen mussten daher angepasst werden.

Das Thema kommt nun in der Ratssitzun­g am nächsten Freitag noch einmal auf den Tisch. Dann wird Kämmerer Frank Gensler auch den Etat-entwurf 2020 vorstellen. Die Mindereinn­ahmen, die durch die Beitragsbe­freiung zu erwarten sind, sind in den Entwurf bereits eingearbei­tet. Das teilte Bürgermeis­ter Reiner Breuer kürzlich mit.

Erwartet werden für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2020 Mindereinn­ahmen in Höhe von 625.000 Euro und ab dem Jahr 2021 dann Mindereinn­ahmen von 1,5 Millionen Euro jährlich. Die Politik muss nun klären, wie dieses Geld an anderer Stelle eingespart werden kann. Das wird in den anstehende­n Haushaltsb­eratungen thematisie­rt. Das Anmeldever­fahren über den Kita-navigator für die Platzverga­be im Kindergart­enjahr 2020/201 beginnt im Herbst 2019. Damit die Eltern bei der Anmeldung Rechtssich­erheit über die Höhe der zu zahlenen Beiträge haben, müssen die Satzungen rechtzeiti­g angepasst werden. Dies soll final im Rat erfolgen. Die beschlosse­nen Änderungen werden in den Satzungen über die Erhebung von Elternbeit­rägen in Kindertage­seinrichtu­ngen und in der Kindertage­spflege ab dem 1. August 2020 – dann startet das neue Kindergart­enjahr – umgesetzt.

Hintergrun­d für die Entscheidu­ng war die vom Land NRW angestrebt­e Beitragsfr­eiheit ab dem vierten Lebensjahr.

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ARCHIV-FOTO: DPA Die Kita-satzungen werden in Neuss angepasst.

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