Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Steuerlast für Rentner steigt
„Frische“Rentner zahlen teilweise mehr als dreimal so viel wie andere. Tipps zum Sparen.
DÜSSELDORF Immer mehr Rentner zahlen Steuern. Waren im Jahr 2005 erst 2,3 Millionen Rentner steuerpflichtig, ist ihre Zahl bis 2015 auf 4,98 Milliarden gestiegen. Und bei gleicher Rente kann die Steuerlast für „frische“Rentner mehr als dreimal so hoch liegen wie für jene, die schon lange im Ruhestand sind. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Wie stark steigt die Steuerlast? Laut Ministerium gilt bei einer monatlichen Bruttorente von 1700 Euro: Wer 2000 in den Ruhestand gegangen ist, muss 79 Euro an Einkommensteuer für 2019 zahlen. Wer sich erst 2010 aus dem Berufsleben verabschiedete, überweist 294 Euro. Bei einer monatlichen Bruttorente von 2500 Euro gilt: Für einen Senior mit Ruhestand ab 2000 fallen in diesem Jahr 988 Euro Steuern an, beim Rentenbeginn 2010 sind es 1460 Euro. Entsprechend stiegen die Einnahmen aus der Renter-besteuerung in der Zeit von 15,6 auf 34,7 Milliarden Euro.
Warum steigt die Steuerlast? Hintergrund ist die Reform der Alterseinkünfte-besteuerung aus dem Jahr 2005. Bis dahin galt ein Freibetrag von 50 Prozent der Rente. Seitdem steigt der Besteuerungsanteil schrittweise an. Wer 2019 in den Ruhestand geht, bekommt als Freibetrag nur noch 22 Prozent seiner Rente festgeschrieben. Steuerpflichtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem Grundfreibetrag liegen. Für 2019 liegt dieser bei 9168 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bei 18.336 Euro. Im Gegenzug können Arbeitnehmer von Jahr zu Jahr mehr Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen.
Ab welcher Rente greift der Fiskus zu? Für jeden Jahrgang ist ein steuerfreier Betrag festgeschrieben: Wer 2005 in den Ruhestand ging, bleibt verschont, wenn die Jahresbruttorente 2019 nicht höher ist als 17.578 Euro – und er keine weiteren Einkünfte hat. Wer 2019 aus dem Job scheidet, bleibt unbehelligt, solange er nicht mehr als 13.758 Euro Jahresbruttorente hat (Grafik). Für jeden künftigen Jahrgang (bis 2040) fällt der steuerfreie Teil geringer aus.
Kann man steuerpflichtig werden, wenn man es bisher nicht war? Ja. Bei
guter Rente können schon kleine Erhöhungen eine Steuerpflicht auslösen. Das gilt besonders, wenn die Anpassung so hoch ausfällt wie zuletzt. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen Rente eine Witwenrente erhält. Sie kann steuerpflichtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war: Denn das Paar hatte zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.
Was können Senioren steuerlich geltend machen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner einiges absetzen, etwa die Werbekostenpauschale von 102 Euro, Spenden oder Mitgliedsbeiträge für Partei und Gewerkschaft. Wer eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Man kann 20 Prozent geltend machen, maximal 4000 Euro pro Jahr. Bei Handwerker-kosten, etwa für Gärtner oder Schornsteinfeger, kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro. Wichtig: Der Handwerker muss den Arbeitslohn extra ausweisen.
Was ist mit Krankheitskosten? Für Senioren dürfte viel zu holen sein, wenn sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierzu zählen Ausgaben für Zahnersatz, Hörgeräte, Arznei-zuzahlungen. Auch Fahrtkosten zum Arzt kann man angeben. Wichtig ist, dass man eine ärztliche Verordnung vorweisen kann. Als Sonderausgaben kann man auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen.
Was ist mit Kapitalerträgen? Hier kann sich die Steuererklärung für Rentner lohnen, wenn ihre Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von aktuell 801 Euro (Single) liegen. Banken behalten für Kapitalerträge, die nicht vom Freistellungsauftrag erfasst sind, automatisch 25 Prozent an Abgeltungssteuer ein. Der Steuersatz vieler Rentner aber niedriger sein. Sie können sich per Steuererklärung (Anlage „KAP“) manchen Euro zurückholen.
Was tun, wenn man unsicher ist? Im Zweifel sollte man eine Steuererklärung abgeben. Der Rentner muss mindestens Mantelbogen und „Anlage R“ausfüllen. In der „Anlage Vorsorgeaufwand“kann man Versicherungsbeiträge angeben. Bis zum 31. Juli musste die Erklärung für 2018 abgegeben sein. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat Zeit bis zum 28. Februar 2020.