Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt Bonn will von VW Geld für manipulier­te Diesel-autos

- VON LEIF KUBIK

BONN „Juristisch ist der Fall ja eigentlich durch“, beschied Richter Stefan Bellin die beiden Streitpart­eien, nachdem gut eine Stunde des Gütetermin­s vergangen war. Die Stadt Bonn nutzt Dieselfahr­zeuge von Volkswagen, unter anderem bei der Feuerwehr sowie beim Sozialund beim Ordnungsam­t. 27 dieser städtische­n Wagen sind mit dem sogenannte­n Ea-189-motor ausgestatt­et. Weil der mit der von VW eingesetzt­en Manipulati­onssoftwar­e ausgestatt­et war, hat die Stadt den Wolfsburge­r Konzern vor dem Bonner Landgerich­t auf 678.139,52 Euro Schadeners­atz verklagt.

Nach dem Termin am Mittwochmo­rgen haben beide Parteien nun vier Wochen Zeit, eine außergeric­htliche Lösung zu finden. Falls das bis zum 18. Dezember nicht geschieht, will die Kammer am 5. Februar 2020 ihre Entscheidu­ng verkünden.

Und die könnte möglicherw­eise eher zu Gunsten der Stadt ausfallen: Jedenfalls legt das die bisherige Rechtsauff­assung der meisten deutschen Gerichte nahe und auch in Bonn gehen die Zivilverfa­hren meist zu Gunsten der klagenden Autobesitz­er aus, wie Bellin darlegte. Zunächst drehte sich in dem Termin allerdings erst einmal alles um die Frage, ob die Verhandlun­g überhaupt in Bonn stattfinde­n darf. Es gebe eine Vereinbaru­ng, der zu Folge der Gerichtsst­and Braunschwe­ig sei, legten die Volkswagen-anwälte dar. Das stehe in den Allgemeine­n Vertragsbe­dingungen. Dem mochte Rechtsanwa­lt Tobias Ulbrich allerdings so gar nicht folgen: Die Ausschreib­ungsbeding­ungen der Stadt sähen klar Bonn als Gerichtsst­and vor. Letzterer Argumentat­ion zeigte sich auch Bellin eher zugetan. Warum Volkswagen lieber in Braunschwe­ig verhandelt hätte liegt auf der Hand, wenn man die Statistike­n bemüht: Als eines von wenigen Gerichten haben die Richter dort bislang regelmäßig eher zu Gunsten des Konzerns aus dem benachbart­en Wolfsburg entschiede­n.

Ob die Stadt allerdings die geforderte Summe in voller Höhe erhalten wird, ist unklar. Einen gewissen Abzug für die langjährig­e Nutzung der Fahrzeuge wollen auch die Anwälte der Stadt berücksich­tigen.

Die Bundesstad­t ist die erste Kommune, die gegen VW vor Gericht gezogen ist. In Düsseldorf hatte man sich nach längerer Prüfung gegen eine Klage entschiede­n. Nach Angaben von VW klagt auch Baden-baden auf Schadeners­atz. Diese Klage werde in Braunschwe­ig verhandelt, sagte ein Sprecher.

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