Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Atemschutzmasken bei 3M beschlagnahmt
Der Zoll in Mönchengladbach hat in einem Lager des Us-konzerns 3M in Jüchen hochwertige Schutzkleidung und Atemschutzmasken sichergestellt. Sie sollten offenbar illegal in die USA und die Schweiz gehen.
NEUSS/JÜCHEN Die Zollbehörde Mönchengladbach hat bei einer Kontrolle im europäischen Verteilzentrum des Us-konzerns 3M in Jüchen hochwertige Atemschutzmasken und andere Schutzkleidung für Ärzte, Laboranten, Chemiker und womöglich auch Masken für die Bevölkerung beschlagnahmt, die offenbar illegal exportiert werden sollten. Das erfuhr unsere Redaktion aus Werks- und Sicherheitskreisen. Die Kontrollaktion steht offenbar in Zusammenhang mit hochsensiblen Produkten für Ärzte und Labore, die aktuell dringend in der Corona-krise weltweit benötigt werden und kaum verfügbar sind. „Es geht ganz klar um Schutzkleidung und alles, was damit zusammenhängt. Die werden illegal ins Ausland verschickt“, hieß es aus Behördenkreisen.
3M ist eines der wichtigsten Technologieunternehmen weltweit. Es stellt Arbeitsschutzkleidung und
Büroartikel her. Das Lager in Jüchen ist der größte Logistikstandort in Europa mit einer Fläche von 72.000 Quadratmetern und 100.000 Palettenplätzen. Etwa 500 Mitarbeiter sind dort beschäftigt. Täglich werden nach 3M-angaben bis zu 400 Tonnen an Waren ausgeliefert.
Wie aus unseren Foto- und Videoaufnahmen hervorgeht, hielten mehrere Fahrzeuge des Zolls vor dem Tor zwei des Konzerns in Jüchen. Auch mindestens ein Spürhund wurde eingesetzt. Andere Aufnahmen zeigen die Kontrolle des Zolls in einer Werkshalle vor Ort. Dort sind palettenweise beschlagnahmte Waren mit dem amtlichen Siegel des Zolls zu sehen.
Sowohl eine Sprecherin der Generalzolldirektion Bonn wie auch eine des Unternehmens 3M bestätigten den Einsatz. „Der Zoll war bei 3M vor Ort, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften für Exportware zu überprüfen. Alles andere unterliegt dem Steuergeheimnis“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamtes Krefeld.
Die Sprecherin des Konzerns erklärte:
INHALT
Leitartikel • „Egoismus first“geht nicht
Stimme des Westens • Die Grenzen der Freiheit
Nordrhein-westfalen • Schützt uns! Und euch!
Politik • Die Krisen-maschine • Landräte fordern Druck auf die Niederlande
Kultur • Wie von Hopper • Interview mit dem Vorsitzenden des Ethikrats
Wirtschaft • In einer Woche fließt das Geld • Lagardes historischer Moment
Sport • Gladbachs Profis verzichten auf Geld „Die Zollbehörde Mönchengladbach hat heute auf dem Gelände unseres europäischen Distributionszentrums in Jüchen eine für den Export in die Schweiz angemeldete Warensendung kontrolliert.“Laut Aussage der Zollbehörden habe die Inspektion in Zusammenhang mit den aktuell bestehenden Exportbeschränkungen für medizinische Schutzausrüstung gestanden, so die 3M-sprecherin.
Allerdings, so schränkte die Konzernvertreterin ein, seien „keine Produkte sichergestellt oder vom Zoll mitgenommen“worden. Weiter erklärte der Konzern: „Wir haben unmittelbar nach Verhängung der Exportbeschränkungen Anfang März die Ausfuhr der betroffenen Güter eingestellt. Die betroffene Ware befand sich noch zur Prüfung in unserem Versandlager und wird nun, gemeinsam mit den Zollbehörden, einer weiteren Bewertung unterzogen.“Der Konzern kündigte an, weiterhin eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten zu wollen, um sämtliche Anforderungen
aus den Exportbestimmungen zu erfüllen.
Sicherheitskreise bestätigten unserer Redaktion indes, dass bei der Kontrolle mehrere Lieferungen von Schutzausrüstung vom Zoll beschlagnahmt und versiegelt worden sind; diese Ware sollte demnach in die Schweiz und in die USA exportiert werden. „Es geht um mehrere Lkw-ladungen, die illegal exportiert werden sollten.“
Wegen der Corona-krise darf medizinische Ausrüstung derzeit nur noch in Ausnahmefällen aus der EU ausgeführt werden. Schutzausrüstung darf laut Bundesregierung nur noch exportiert werden, wenn der lebenswichtige Bedarf Deutschlands gedeckt ist. Das gilt selbst dann, wenn ein Mangel an Schutzausrüstung in anderen Ländern Menschenleben gefährdet. Die momentan geltenden Ausfuhrregelungen der Bundesregierung für Schutzausrüstung werden in der jetzigen Situation beinahe im Tagesrhythmus der aktuellen Situation angepasst.