Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Was beim Radfahren erlaubt ist und was nicht
Musik hören und auf dem Gehweg fahren – darf man das eigentlich? Einige Antworten auf Fragen, die sich viele häufig stellen.
DÜSSELDORF Kopfhörer auf, Musik aufdrehen und los: gegen die Fahrtrichtung in die Einbahnstraße. Wer den Straßenverkehr einmal aufmerksam beobachtet hat, stellt fest: Unter manchen Fahrradfahrern gelten offenbar besondere Verkehrsregeln. Was ist für Radfahrer tatsächlich erlaubt und was nicht? Wir haben Antworten zusammengetragen.
Wie muss mein Rad beleuchtet sein? Sind batteriebetriebene Lampen erlaubt? Neben der klassischen, von einem Dynamo betriebenen Beleuchtung sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer erlaubt – ein weißer Frontstrahler vorne, ein roter Rückstrahler hinten. Die Lampen müssen im Dauerlicht stehen, so Verkehrssicherheitsberaterin Carola Beine von der Polizei in Düsseldorf. Rot blinkende Rücklichter, wie man sie häufig sieht, sind nicht gestattet. Ob die Leuchten für den Straßenverkehr zugelassen sind, erkennt man am Prüfzeichen des Kraftfahrt-bundesamts: eine Wellenlinie, gefolgt von einem großen K und einer Nummer. Gesetzlich vorgeschrieben sind zudem ein weißer Frontreflektor und ein roter Reflektor hinten, jeweils zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen sowie je zwei gelbe Reflektoren, reflektierende Speichenclips oder durchgehende Reflexstreifen an den Rädern.
Darf ich auch mal auf dem Gehweg fahren? Dürfen Sie nicht. Kinder ab zehn Jahren müssen ebenfalls auf den Radweg oder auf die Fahrbahn. Jüngere Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren, Eltern müssen ihr Kind dann allerdings von der Straße aus im Blick behalten.
Darf ich den Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite nutzen, wenn es in meine Fahrtrichtung keinen Radweg gibt? Nein. Es sei denn, der Radweg ist explizit auch in der Gegenrichtung beschildert, etwa durch ein blaues Radweg- oder „Fahrrad frei“-schild. Andernfalls muss man auf die Straße.
Darf ich mit dem Rad in Gegenrichtung in einer Einbahnstraße fahren? Nur bei entsprechender Beschilderung sind Einbahnstraßen in beide Fahrtrichtungen für Radfahrer freigegeben.
Wie schnell darf ich mit dem Fahrrad fahren? „Nur so schnell, dass ich niemand anderen gefährde“, sagt Polizeihauptkommissarin Beine. Gegenseitige Rücksichtnahme sei geboten. Im Straßenverkehr müssen sich Radfahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Man darf in der 30er-zone also durchaus 30 Stundenkilometer schnell fahren, wenn es die Bedingungen zulassen und man dazu in der Lage ist. Für verkehrsberuhigte Bereiche, sogenannte Spielstraßen, gilt genauso Schrittgeschwindigkeit. Für Radwege gibt es kein Tempolimit, dort soll man mit „angepasster Geschwindigkeit“fahren, entsprechend der jeweiligen Bedingungen. Dabei kann die Breite des Radwegs, die Beschaffenheitheit des Untergrunds und das Fußgängeraufkommen eine Rolle spielen. Losbrettern sollte man auf dem Radweg nie.
Darf ich beim Radfahren Musik hören? Verboten ist es nicht. Das
Oberlandesgericht Köln hat 1987 festgestellt, dass das Tragen von Kopfhörern nicht grundsätzlich verboten ist. Die Lautstärke dürfe allerdings nicht so hoch eingestellt werden, dass der Radfahrer Warnrufe, Martinshorn oder andere Verkehrssignale nicht mehr hören kann. Das Urteil bezog sich damals noch auf den Walkman, gilt aber auch fürs Handy.
Kopfhörer auf, losradeln – kann man also machen. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. „Wer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen“, heißt es vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-club (ADFC). Wer seine Umgebung nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen, etwa auch andere Fahrgeräusche nicht mehr hören kann, sollte die Musik in jedem Fall herunterdrehen. Die Polizei rät dazu, ganz auf Kopfhörer zu verzichten.
Vom Handy sollte man sich während der Fahrt ohnehin nicht ablenken lassen. Fürs Auto- und Radfahren gilt dieselbe Regel: Während der Fahrt darf man das Handy nicht bedienen.
Wie viel Abstand soll ich zu parkenden Autos halten? Einen Meter. „Und es ist überhaupt nicht schlimm, wenn Sie dadurch manchmal eine Fahrspur blockieren,“sagt Polizistin Beine. „Der rückwärtige Verkehr muss Rücksicht auf Sie nehmen“. Bevor man sich also durch plötzlich aufgehende Autotüren oder zwischen zwei geparkten Wagen auftauchende Menschen in Gefahr bringt, müssen sich die übrigen Verkehrsteilnehmer eben in diesem Moment gedulden, bis sie überholen können. Der Bundesrat hat jüngst beschlossen, dass Autofahrer innerorts 1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern
halten müssen, außerhalb von Ortschaften zwei Meter.
Dürfen Radler nebeneinander fahren? Verboten ist es nicht, erlaubt allerdings nur situationsbedingt. Der Verkehrsfluss darf nicht beeinträchtigt werden, auch den Gegenverkehr sollte man dabei bedenken.
Darf ich andere Radfahrer überholen? Dagegen spricht erst einmal nichts, wild klingelnd heranrasen sollte man aber nicht – auch das hat etwas mit Rücksichtnahme zu tun. Wenn es nicht anders geht, darf man zum Überholen auch kurz vom Radweg auf die Straße ausweichen. Es gilt: „Schulterblick, Handzeichen, sich in den fließenden Verkehr einfädeln“, so Carola Beine. An Schulterblick und Handzeichen sollte man auch denken, bevor man auf den Radweg zurückkehrt.
Darf ich vor Fahrtantritt ein Bier trinken, und wenn ja, wie viele? Als absolut fahruntüchtig im Straßenverkehr
Wie kann ich mich sonst noch schützen? In Deutschland gibt es keine Helmpflicht, Experten raten trotzdem dazu, einen solchen aufzusetzen. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Helme, in die reflektierendes Material eingearbeitet ist. Für eine erhöhte Sichtbarkeit, gerade in der dunklen Jahreszeit, kann neben reflektierender Kleidung zudem eine Warnweste sorgen, wie man sie immer häufiger an Radfahrern sieht. „Je mehr man mehr gesehen wird, desto besser“, so Verkehrssicherheitsberaterin Carola Beine.
In Acht nehmen sollte man sich zudem in jedem Fall vor sogenannten toten Winkeln. Wenn etwa ein Lkw links von einem rechts abbiegen möchte, setzt man sich der Gefahr aus, übersehen zu werden. Selbst wenn man als Radfahrer Vorrang hat, sollte man sich im Zweifelsfall defensiv verhalten und „nicht auf Biegen und Brechen auf das eigene Recht beharren“, so Polizistin Beine.