Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg
Definition Der Lastenausgleich regelte die Entschädigung für die materiellen Folgen des Zweiten Weltkrieges: Diejenigen, die ihr Vermögen gerettet hatten, sollten die Lasten derjenigen ausgleichen, die fast alles verloren hatten.
Soforthilfegesetz Am 18. August 1949 trat dann das Soforthilfegesetz in Kraft. Es enthielt erste Grundelemente des Lastenausgleichs und versprach Unterhaltshilfe in Form einer Rentenzahlung, Darlehen für Arbeitsplätze und zum Wohnungsbau, Hausrathilfe. Finanziert wurde es durch eine allgemeine Soforthilfeabgabe in Höhe von zwei Prozent auf das Grundvermögen und zwei weitere Abgaben. Bis zum Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes 1952 wurden 6,2 Milliarden DM ausgegeben.
Lastenausgleich Mit einer Vermögens-, Hypothekengewinn- und Kreditgewinnabgabe finanzierte die Bundesrepublik schließlich den Lastenausgleich ab 1952. Ein Drittel der gesamten Ausgaben bis heute (53 Milliarden von 145 Milliarden DM) wurden so finanziert. Der Rest wurde über Steuern und Zuschüsse der Länder zur Unterhaltshilfe aufgebracht. Heute ist der überwiegende Teil der Entschädigung erledigt: Seit 1996 können keine neuen Anträge auf Lastenausgleich mehr gestellt werden.
Bayern vorgeknöpft hatte, weil dieser in seinen Augen vorgeprescht war. Aber: Hatte sich Laschet noch des Sonntags über den bayerischen Voranprescher aufgeregt, war er Mitte der Woche selber einer: NRW war das erste Bundesland, das die Ausgangsbeschränkungen mit einem Bußgeldkatalog strafbewehrte. Der Föderalismus deutscher Spielart stößt an seine Grenzen. Doch dramatischer als im deutschen Föderalismus zeigt das Coronavirus im europäischen Verbund die Schwachstellen auf. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen tut, was sie immer gut kann: gewaltige Reden schwingen voller Pathos und Bombast. Aber die
Worte klingen hohl. In Wahrheit haben sich die Mitgliedstaaten auf einen nationalen Krisenmodus zurückgezogen. Man kommt um den Befund nicht herum: Die EU ist ein unfertiges und in Teilen verbasteltes Etwas irgendwo zwischen einem losen Staatenverbund und einem festen Bund von Staaten. Es spricht wenig bis nichts dafür, dass die Europäische Union unter dem Druck dieser Seuche klarere Konturen bekommen wird.
Christoph Schwennicke ist Chefredakteur des „Cicero“und schreibt regelmäßig an dieser Stelle. Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor: kolumne@rheinische-post.de