Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Eine Masken-empfehlung für Geschäfte und Busse, keine Großveranstaltungen bis Ende August: Bund und Länder einigen sich auf Leitlinien für das weitere Vorgehen in der Corona-krise.
wieder öffnen, für die Abschlussund Abiturprüfungen anstehen. Ab dem 4. Mai sollen schrittweise die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und die obersten Grundschulklassen folgen. In NRW beginnen die Abitur- und Abschlussprüfungen am 12. Mai. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Weitere Details nennt die Schulministerin am heutigen Donnerstag. Die Kitas bleiben geschlossen. Die Notbetreuung soll aber um neue Berufsgruppen in zentralen Wirtschaftsbereichen erweitert werden. An den Hochschulen können neben Prüfungen auch erste Praxisveranstaltungen wieder stattfinden.
Einzelhandel/gastronomie Autound Möbelhäuser, Fahrradhändler, Buchhandlungen und Telekommunikationsdienstleister jeder Größe können am Montag wieder öffnen, wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Gleiches gilt generell für Ladengeschäfte mit einer Größe bis 800 Quadratmeter. Hier können die Länder aber auch strengere Regeln erlassen. Es gilt als realistisch, dass etwa Friseure vom 4. Mai an wieder öffnen können. Restaurants, Bars und Kneipen sollen vorerst geschlossen bleiben.
Pflege-/behinderteneinrichtungen Die Schutzmaßnahmen sollen sich nach lokalen Gegebenheiten richten. Allerdings sollten sie nicht zu einer „vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen“führen. Daher soll für jede Einrichtung ein spezielles Konzept entwickelt werden.
Sport/kultur Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt sein. Es wird laut Laschet keine Fußballspiele mit
Publikum geben – ob Geisterspiele stattfinden, ist noch offen. Auch Schützenfeste können nach Laschets Worten bis dahin nicht stattfinden. Öffnen können von Montag an Bibliotheken und Archive sowie Zoos und botanische Gärten, wenn sie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben aber untersagt.
Unternehmen Wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr bleiben verboten. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden und die Infektionsrisiken zu minimieren. Die Unternehmen sind weiter aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen. Die Wirtschaftsministerien