Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

FDP fordert Homeoffice-pauschale

Wer zu Hause arbeitet, der soll 100 Euro pro Monat geltend machen können.

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BERLIN (qua) Längst nicht jeder Arbeitnehm­er, der in Corona-zeiten aus dem Homeoffice arbeitet, kann auch ein Arbeitszim­mer steuerlich geltend machen. Dafür muss eine Reihe von Voraussetz­ungen erfüllt sein – unter anderem darf das Zimmer nicht zugleich als Schlaf- oder Wohnzimmer dienen.

Aus Sicht des Fdp-abgeordnet­en Markus Herbrand ist das für Millionen von Arbeitnehm­ern, die wegen der Gefahr einer Corona-infektion seit Wochen von zu Hause ihre Bürotätigk­eiten verrichten, nicht haltbar. Er fordert „stärkere finanziell­e Entlastung­en für Berufstäti­ge“im Homeoffice. „Nach meinem Dafürhalte­n wäre eine Homeoffice-pauschale von 100 Euro pro Monat der richtige Ansatz, den Bürgerinne­n und Bürgern unter die Arme zu greifen“, sagte der Fdp-finanzexpe­rte unserer Redaktion.

Die Bundesregi­erung verfügt über keine aktuellen Daten, in welchem Umfang das Homeoffice genutzt wird, wie aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordnet­en Herbrand hervorgeht. Die jüngsten Daten stammen aus dem Jahr 2015. Damals wurden eine Million Aufwendung­en für Arbeitszim­mer bei Arbeitnehm­ern steuerlich geltend gemacht. Dem Bund entstehen bei dieser Größenordn­ung jährlich Mindereinn­ahmen von 400 Millionen Euro.

Es sei ein „schwacher Trost“, wenn ein Arbeitszim­mer manchmal steuerlich abgesetzt werden könne, betonte Herbrand. „Ob Arbeiten in der

Küche oder im Arbeitszim­mer – hier müssen wir moderner werden“, forderte Herbrand. Die Arbeitsplä­tze seien mittlerwei­le so vielfältig geworden, das müsse sich auch im Steuersyst­em wiederfind­en.

Die von dem Fdp-politiker geforderte monatliche Pauschale von 100 Euro für Arbeitnehm­er im Homeoffice liegt nah an der Aufwandspa­uschale, die bislang zum Beispiel Lehrer und Außendiens­tmitarbeit­er für ihr häusliches Arbeitszim­mer veranschla­gen können. Sie beträgt 1250 Euro pro Jahr.

Bislang können zudem – selbst wenn das Finanzamt das heimische Arbeitszim­mer nicht anerkennt – zumindest Arbeitsmit­tel wie zum Beispiel ein Computer geltend gemacht werden.

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