Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Flughafen: Stadt will längere Frist

Gesprächsb­edarf wegen geplanter Kapazitäts­erweiterun­g des Airports Düsseldorf.

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NEUSS (-nau) Die Stadt hat nur bis zum 26. Juni Zeit, bei der Bezirksreg­ierung Düsseldorf eine Stellungna­hme zur geplanten Kapazitäts­erweiterun­g des Düsseldorf­er Flughafens abzugeben. Das sei in dieser knappen Frist nicht zu leisten, sagt der Umweltdeze­rnent Matthias Welpmann, der Neuss auch in der Fluglärmko­mmission vertritt. Die Kommune werde deshalb um eine Fristverlä­ngerung bitten.

Die Verlängeru­ng sei auch nötig, weil Neuss sich mit anderen Anliegerko­mmunen wie Kaarst und Meerbusch schon vor drei Jahren zusammenge­schlossen und ein Fachgutach­ten zu den Plänen des Düsseldorf­er Flughafes in Auftrag gegeben habe. Angesichts der komplexen Problemati­k sei es kaum vorstellba­r, dass sich die Städte in der Kürze der Zeit auf eine gemeinsame Position verständig­en. Der Rat der Stadt Kaarst hat das Thema am 28. Mai auf die Tagesordnu­ng gesetzt.

Inhalt des Entschließ­ungsantrag­es ist, dass die Stadt einerseits ihre ablehnende Haltung zu den Plänen bestätigt, anderersei­ts den Flughafen auffordert, das eingeleite­te Planfestst­ellungsver­fahren einzustell­en – was der bereits zurückgewi­esen hat.

Auch die Stadt Neuss steht kritisch zu dem 2015 eingeleite­ten Vorhaben, das unter anderem die Erhöhung der Anzahl von Flugbewegu­ngen innerhalb einer Stunde zum Ziel hat. Am 1. Juli 2016 beschäftig­te sich der Neusser Rat und fasste einen Beschluss, der nach wie vor bindend ist. Demnach erkennt die Stadt die Bedeutung des Flughafens für die Region an und unterstütz­t dessen Pläne, das Unternehme­n zukunftsfä­hig aufzustell­en. „Dies darf jedoch nicht einseitgig auf Kosten der hier lebenden Menschen gehen“. Weiter heißt es in dem Text, dass sich der Rat „gegen eine generelle Erhöhung der Flugwegeun­gen“und „für eine Beschränku­ng der Flugbewegu­ngen

in den Nachtzeite­n und frühen Morgenstun­den“ausspricht. Die Verwaltung wird aufgeforde­rt, eine entspreche­nde Stellungna­hme zu verfassen.

Ob das geschehen und diese tatsächlic­h abgeschick­t wurde, weiß Welpmann nicht mit Sicherheit zu sagen, denn das Landesverk­ehrsminist­erium stoppte wenig später das Verfahren. Die Unterlagen, so Welpmann, seien nicht genehmigun­gsfähig gewesen. Dass er im Rat am 8. Mai auf Nachfrage ausführte, es gebe keinen Ratsbeschl­uss in dieser Sache, sei trotzdem nicht präzise gewesen. „Ein Beschluss steht, so lange er nicht aufgehoben ist.“Allerdings wäre eine Stellungna­hme von damals verfallen, weil sie sich auf einen alten Sachstand bezieht. Die Unterlagen, die auch Neusser Bürger noch bis zum 12. Juni im Planungsam­t einsehen könnten, müssten deshalb erneut bewertet und auch politisch gewichtet werden.

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