Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Flughafen: Stadt will längere Frist
Gesprächsbedarf wegen geplanter Kapazitätserweiterung des Airports Düsseldorf.
NEUSS (-nau) Die Stadt hat nur bis zum 26. Juni Zeit, bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Stellungnahme zur geplanten Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens abzugeben. Das sei in dieser knappen Frist nicht zu leisten, sagt der Umweltdezernent Matthias Welpmann, der Neuss auch in der Fluglärmkommission vertritt. Die Kommune werde deshalb um eine Fristverlängerung bitten.
Die Verlängerung sei auch nötig, weil Neuss sich mit anderen Anliegerkommunen wie Kaarst und Meerbusch schon vor drei Jahren zusammengeschlossen und ein Fachgutachten zu den Plänen des Düsseldorfer Flughafes in Auftrag gegeben habe. Angesichts der komplexen Problematik sei es kaum vorstellbar, dass sich die Städte in der Kürze der Zeit auf eine gemeinsame Position verständigen. Der Rat der Stadt Kaarst hat das Thema am 28. Mai auf die Tagesordnung gesetzt.
Inhalt des Entschließungsantrages ist, dass die Stadt einerseits ihre ablehnende Haltung zu den Plänen bestätigt, andererseits den Flughafen auffordert, das eingeleitete Planfeststellungsverfahren einzustellen – was der bereits zurückgewiesen hat.
Auch die Stadt Neuss steht kritisch zu dem 2015 eingeleiteten Vorhaben, das unter anderem die Erhöhung der Anzahl von Flugbewegungen innerhalb einer Stunde zum Ziel hat. Am 1. Juli 2016 beschäftigte sich der Neusser Rat und fasste einen Beschluss, der nach wie vor bindend ist. Demnach erkennt die Stadt die Bedeutung des Flughafens für die Region an und unterstützt dessen Pläne, das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. „Dies darf jedoch nicht einseitgig auf Kosten der hier lebenden Menschen gehen“. Weiter heißt es in dem Text, dass sich der Rat „gegen eine generelle Erhöhung der Flugwegeungen“und „für eine Beschränkung der Flugbewegungen
in den Nachtzeiten und frühen Morgenstunden“ausspricht. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme zu verfassen.
Ob das geschehen und diese tatsächlich abgeschickt wurde, weiß Welpmann nicht mit Sicherheit zu sagen, denn das Landesverkehrsministerium stoppte wenig später das Verfahren. Die Unterlagen, so Welpmann, seien nicht genehmigungsfähig gewesen. Dass er im Rat am 8. Mai auf Nachfrage ausführte, es gebe keinen Ratsbeschluss in dieser Sache, sei trotzdem nicht präzise gewesen. „Ein Beschluss steht, so lange er nicht aufgehoben ist.“Allerdings wäre eine Stellungnahme von damals verfallen, weil sie sich auf einen alten Sachstand bezieht. Die Unterlagen, die auch Neusser Bürger noch bis zum 12. Juni im Planungsamt einsehen könnten, müssten deshalb erneut bewertet und auch politisch gewichtet werden.