Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Die zehn Leitsätze von „Extinction Rebellion“
„Extinction Rebellion“Der Name der radikalen in Großbritannien gegründeten Umweltgruppe bedeutet so viel wie „Aufstand gegen das Aussterben“. Anlass für die Namensgebung und die Aktionen ist der dramatische Schwund von Pflanzen- und Tierarten. Die Gruppe existiert erst seit 2015, ist allerdings schon durch viele spektakuläre Aktionen aufgefallen. Vor zwei Jahren besetzten Aktivisten in London alle Brücken über die Themse und lösten ein gewaltiges Verkehrschaos aus.
Grundsätze Die Organisation (XR) hat sich zehn Prinzipien gegeben, nach denen sie ihr Handeln ausrichtet. Sie will eine Welt schaffen, die für zukünftige Generationen lebenswert ist (1). Der Fokus der Aktionen liegt auf dem Erreichen des Notwendigen, um Artensterben und Klimawandel zu verhindern (2). XR plädiert für eine Kultur der Regeneration (3) und wendet sich gegen das „toxische System“(4). Die Taten folgen einem Kreislauf aus „Aktion, Reflexion, Lernen und dem Planen weiterer Aktionen“(5). Der Zugang soll für alle offen sein (6). Hierarchische Machtstrukturen sollen überwunden werden (7). Auch Schuldzuweisungen an Einzelne sollen unterbleiben (8). Die Aktionen sind gewaltfrei (9) und stützen sich auf Selbstbestimmung und Dezentralität (10). angestoßen hat. Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber Unfallversicherung und Arbeitsschutz im Homeoffice regeln muss. Doch den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zahl von mobilen Tagen zu gewähren, ist nicht Sache des Gesetzgebers. Der Staat kann in die Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz, Elternzeit oder Höchstarbeitszeit eingreifen. Hier geht es um Rahmenbedingungen für eine humane Arbeitswelt. Aber die Frage, wie hoch der Lohn ausfällt, wie viel Urlaub oder Homeoffice-tage vereinbart werden, gehört in die Sphäre der direkten Arbeitsbeziehungen. Für die Gestaltung der Arbeitsverträge
sind entweder individuell die jeweiligen Arbeitgeber und Beschäftigten verantwortlich oder im System der Tarifautonomie die Tarifpartner. Das betrifft auch die Frage nach der Zahl der Homeoffice-tage. Für Christian Kullmann, den Präsidenten der chemischen Industrie, legt Heil damit die „Axt an die Sozialpartnerschaft“. Das ist drastisch, aber nicht ganz falsch. Denn der Gesetzgeber höhlt die Tarifpartnerschaft ohnehin mit Mindestlohn, Teilzeitgesetzen und dem Anspruch auf Pflegetage kräftig aus. Allerdings müssen die Arbeitgeber auch mehr Flexibilität zeigen, denn sonst dürfen sie sich nicht über staatlichen Interventionismus beklagen.