Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Senioren warten auf Testergebnisse
Corona-test bei 19 Frauen und Männern aus dem Paul-schneider-haus.
ERFTTAL Es war ein Tag, der Folgen haben sollte: Bereits am 7. Oktober war eine Frau zum Probearbeiten im Paul-schneider-haus in Erfttal – wenig später wurde sie positiv auf das Coronavirus getestet. Die Folge: Alle insgesamt 19 Bewohner der Tagespflege, die zu der infizierten Mitarbeiterin Kontakt hatten, mussten in häusliche Quarantäne. Und zwar vom 13. bis einschließlich 21. Oktober. Die häusliche Quarantäne ist somit zwar abgelaufen, doch zurück ins Haus können die Senioren noch nicht, wie sowohl der Rheinkreis als auch die Heimleitung bestätigt. Denn: Das Ergebnis des Anfang der Woche gemachten Corona-tests bei den möglicherweise Infizierten lässt noch auf sich warten. „Es soll am Montag vorliegen, sodass die Senioren, bei einem negativen Ergebnis, am Montag wieder ins Haus können“, sagt Leiterin Sabine Miluschew.
Situationen wie diese stellen auch Angehörige vor Schwierigkeiten. Der Sohn einer Seniorin, die normalerweise fünf Tage pro Woche acht Stunden täglich in der Erfttaler Einrichtung verbringt, sah sich plötzlich vor der Herausforderung, seine demente Mutter selber pflegen zu müssen. „Obwohl ich voll berufstätig bin“, sagt er. Deshalb habe er die Quarantäne seiner Mutter durch einen negativen Schnelltest verkürzen wollen, dies sei jedoch nicht möglich gewesen. Darauf antwortet der Rhein-kreis: „Bei einer Kontaktperson zu einem bestätigten Corona-fall hebt ein negativer Test – ob Schnelltest oder Standardtest spielt keine Rolle – entsprechend den Rki-vorgaben die Quarantäne wegen der Inkubationszeit und der so lange auch bestehenden Infektionsgefahr nicht auf.“Aber welche
Angebote können Menschen in Anspruch nehmen, deren Angehörige plötzlich unter Quarantäne stehen, aber pflegebedürftig sind? Der Kreis nennt als Beispiel die Pflegesachverständige, die berät, ob und wie eine Pflege in den eigenen vier Wänden sichergestellt werden kann (Telefon 02181 6015038). Was der Kreis betont: Der Kontakt zu Familienangehörigen wie auch zu mobilen Pflegediensten sei trotz Quarantäne nicht untersagt: „Es gelten natürlich besondere Sicherheitsvorkehrungen und eine Kontaktreduzierung soweit wie möglich.“