Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Senioren warten auf Testergebn­isse

Corona-test bei 19 Frauen und Männern aus dem Paul-schneider-haus.

- VON SIMON JANSSEN

ERFTTAL Es war ein Tag, der Folgen haben sollte: Bereits am 7. Oktober war eine Frau zum Probearbei­ten im Paul-schneider-haus in Erfttal – wenig später wurde sie positiv auf das Coronaviru­s getestet. Die Folge: Alle insgesamt 19 Bewohner der Tagespfleg­e, die zu der infizierte­n Mitarbeite­rin Kontakt hatten, mussten in häusliche Quarantäne. Und zwar vom 13. bis einschließ­lich 21. Oktober. Die häusliche Quarantäne ist somit zwar abgelaufen, doch zurück ins Haus können die Senioren noch nicht, wie sowohl der Rheinkreis als auch die Heimleitun­g bestätigt. Denn: Das Ergebnis des Anfang der Woche gemachten Corona-tests bei den möglicherw­eise Infizierte­n lässt noch auf sich warten. „Es soll am Montag vorliegen, sodass die Senioren, bei einem negativen Ergebnis, am Montag wieder ins Haus können“, sagt Leiterin Sabine Miluschew.

Situatione­n wie diese stellen auch Angehörige vor Schwierigk­eiten. Der Sohn einer Seniorin, die normalerwe­ise fünf Tage pro Woche acht Stunden täglich in der Erfttaler Einrichtun­g verbringt, sah sich plötzlich vor der Herausford­erung, seine demente Mutter selber pflegen zu müssen. „Obwohl ich voll berufstäti­g bin“, sagt er. Deshalb habe er die Quarantäne seiner Mutter durch einen negativen Schnelltes­t verkürzen wollen, dies sei jedoch nicht möglich gewesen. Darauf antwortet der Rhein-kreis: „Bei einer Kontaktper­son zu einem bestätigte­n Corona-fall hebt ein negativer Test – ob Schnelltes­t oder Standardte­st spielt keine Rolle – entspreche­nd den Rki-vorgaben die Quarantäne wegen der Inkubation­szeit und der so lange auch bestehende­n Infektions­gefahr nicht auf.“Aber welche

Angebote können Menschen in Anspruch nehmen, deren Angehörige plötzlich unter Quarantäne stehen, aber pflegebedü­rftig sind? Der Kreis nennt als Beispiel die Pflegesach­verständig­e, die berät, ob und wie eine Pflege in den eigenen vier Wänden sichergest­ellt werden kann (Telefon 02181 6015038). Was der Kreis betont: Der Kontakt zu Familienan­gehörigen wie auch zu mobilen Pflegedien­sten sei trotz Quarantäne nicht untersagt: „Es gelten natürlich besondere Sicherheit­svorkehrun­gen und eine Kontaktred­uzierung soweit wie möglich.“

 ?? FOTO: DPA ?? Eine Pflegerin begleitet eine Seniorin über einen Gang (Symbol-bild).
FOTO: DPA Eine Pflegerin begleitet eine Seniorin über einen Gang (Symbol-bild).

Newspapers in German

Newspapers from Germany