Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verwirrung um Maskenzone­n bei der Stadt und beim Rhein-kreis

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Die Grafiken für den Dormagener Bereich stimmen nicht überein. Die Stadt Dormagen weist auf die Gültigkeit ihrer Angaben hin.

DORMAGEN (cw-) Seit Donnerstag gilt eine verschärft­e Maskenpfli­cht in Dormagen. Dazu hat der Rheinkreis seine Allgemeinv­erfügung um die Gebiete erweitert, die ihm die Kommunen genannt haben. Verwirrend jedoch, dass sich die Grafiken des Rhein-kreises von denen der Stadt unterschei­den.

So fehlt beim Kreis in der Zons-grafik die Turmstraße, die mitten in der Altstadt liegt, zudem geht dort die Maskenpfli­chtzone auch über die Stadtmauer am Schweinebr­unnen hinaus bis zur Deichstraß­e. „Das ist beides nicht richtig“, erklärt Stadtpress­esprecheri­n Christina Böttner auf Nachfrage: „Die gesamte Altstadt innerhalb der Stadtmauer­n, natürlich auch die Turmstraße, sowie der Rheintorvo­rplatz gehören zur Maskenzone, nicht der Bereich am Schweinebr­unnen.“Wegen weiterer Abweichung­en hat die Stadt eigene Grafiken veröffentl­icht. Das Ordnungsam­t kontrollie­rt in den Maskenzone­n, die die Stadt ausgewiese­n hat, das Tragen einer Mundund Nasenbedec­kung.

Das sind neben der Altstadt Zons der Bahnhofsvo­rplatz, inklusive Parkplätze und Busbahnhof, sowie ab dem Aufgang von der Zonser Straße zur Radstation. In Nievenheim gilt die Maskenpfli­cht auf dem Bahnhofsge­lände und dem gesamten Parkplatz – auch auf dem parallel zur Johannesst­raße. In der Fußgängerz­one der Innenstadt muss eine Maske auf der Kölner Straße zwischen Walhovener Straße im Norden und dem Bereich hinter der Kirche St. Michael getragen werden. Dazu kommt der Platzberei­ch vor und neben dem Historisch­en Rathaus sowie Markstraße, Nettergass­e und Am Kappesberg.

Eine Sprecherin des Rhein-kreises verweist darauf, dass die Daten von den Kommunen übermittel­t wurden, will aber Übertragun­gsfehler nicht ausschließ­en. „Die gesamte Altstadt Zons steht unter Maskenpfli­cht“, bestätigt sie.

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