Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Verwirrung um Maskenzonen bei der Stadt und beim Rhein-kreis
Die Grafiken für den Dormagener Bereich stimmen nicht überein. Die Stadt Dormagen weist auf die Gültigkeit ihrer Angaben hin.
DORMAGEN (cw-) Seit Donnerstag gilt eine verschärfte Maskenpflicht in Dormagen. Dazu hat der Rheinkreis seine Allgemeinverfügung um die Gebiete erweitert, die ihm die Kommunen genannt haben. Verwirrend jedoch, dass sich die Grafiken des Rhein-kreises von denen der Stadt unterscheiden.
So fehlt beim Kreis in der Zons-grafik die Turmstraße, die mitten in der Altstadt liegt, zudem geht dort die Maskenpflichtzone auch über die Stadtmauer am Schweinebrunnen hinaus bis zur Deichstraße. „Das ist beides nicht richtig“, erklärt Stadtpressesprecherin Christina Böttner auf Nachfrage: „Die gesamte Altstadt innerhalb der Stadtmauern, natürlich auch die Turmstraße, sowie der Rheintorvorplatz gehören zur Maskenzone, nicht der Bereich am Schweinebrunnen.“Wegen weiterer Abweichungen hat die Stadt eigene Grafiken veröffentlicht. Das Ordnungsamt kontrolliert in den Maskenzonen, die die Stadt ausgewiesen hat, das Tragen einer Mundund Nasenbedeckung.
Das sind neben der Altstadt Zons der Bahnhofsvorplatz, inklusive Parkplätze und Busbahnhof, sowie ab dem Aufgang von der Zonser Straße zur Radstation. In Nievenheim gilt die Maskenpflicht auf dem Bahnhofsgelände und dem gesamten Parkplatz – auch auf dem parallel zur Johannesstraße. In der Fußgängerzone der Innenstadt muss eine Maske auf der Kölner Straße zwischen Walhovener Straße im Norden und dem Bereich hinter der Kirche St. Michael getragen werden. Dazu kommt der Platzbereich vor und neben dem Historischen Rathaus sowie Markstraße, Nettergasse und Am Kappesberg.
Eine Sprecherin des Rhein-kreises verweist darauf, dass die Daten von den Kommunen übermittelt wurden, will aber Übertragungsfehler nicht ausschließen. „Die gesamte Altstadt Zons steht unter Maskenpflicht“, bestätigt sie.