Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Wenn der Retter eine Maske trägt
So bleibt die Grevenbroicher Feuerwehr unter Corona-bedingungen einsatzfähig.
GREVENBROICH (dne) Geänderte Dienstzeiten, Masken auf den Löschfahrzeugen und etliche ausgefallene Übungsdienste sind nur drei von vielen Änderungen, mit denen die Freiwillige Feuerwehr Grevenbroich seit März arbeiten muss. Oberstes Ziel der Maßnahmen: Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr darf durch die Corona-pandemie nicht beeinträchtigt werden. Das klappt: Noch musste keine Einheit in Quarantäne versetzt werden.
Für den Einsatzbetrieb wurden alle Einheiten mit Masken und Desinfektionsmitteln ausgestattet. Auch der Dienst auf der hauptamtlichen Wache wurde angepasst: „Rückblickend haben alle Maßnahmen bislang sehr gut funktioniert und trotz aller Einschränkungen konnten wir den Einsatzbetrieb jederzeit sicherstellen“, sagt Udo Lennartz, Leiter der Feuerwehr.
Im Sommer konnten die Maßnahmen etwas gelockert werden. „Ein Übungsbetrieb in Kleingruppen und mit Maske war über mehrere Wochen wieder möglich“, sagt Lennartz. Seit August können sich die Feuerwehren in Nordrhein-westfalen an einem Phasenmodell der
Unfallkasse orientieren. „Je nach Sieben-tage-inzidenz sind unterschiedliche Vorgaben zu beachten. Der Einsatzdienst wird aber immer aufrechterhalten“, erklärt Lennartz.
Seitdem der Rhein-kreis Neuss die 50er Marke der Infektionen innerhalb von sieben Tagen überschritten hat, sind die Regeln für die Feuerwehr besonders streng. Im Einsatzfall bedeutet das: Im Zweifel rücken lieber mehr Fahrzeuge aus, damit nicht, wie sonst, pro Löschfahrzeug neun Feuerwehrleute eng zusammensitzen müssen. Außerdem
tragen alle Florianer einen Mund-nasen-schutz, sofern der Einsatz es zulässt. „Im Brandfall setzen wir natürlich weiterhin auf unser Atemschutzgerät“, scherzt Lennartz und fügt hinzu: „Natürlich achten alle auch im Einsatz auf die Abstandsregel. Allerdings ist eine genaue Einhaltung aller Regeln im Einsatz nicht immer möglich.“Für alle Phasen während der Pandemie gilt aber: Einsatzkräfte mit Grippesymptomen dürfen nicht an Einsätzen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.