Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mildes Urteil im Prozess um Kirmes-attacke

Grevenbroi­cher wurde bei Schlägerei schwer verletzt. Angeklagte­r (17) wurde zu Sozialstun­den verurteilt.

-

GREVENBROI­CH/NEUSS (mape) Glimpflich ist am Düsseldorf­er Amtsgerich­t der Prozess um einen schwer verletzten Grevenbroi­cher zu Ende gegangen. Der 17 Jahre alte Angeklagte aus Düsseldorf wurde wegen Körperverl­etzung zu Sozialstun­den verurteilt. Gleichzeit­ig erhielt er eine „Schulweisu­ng“, weil er zuletzt häufiger im Unterricht gefehlt hatte. Der Jugendlich­e hatte auf der Neusser Kirmes im vergangene­n Jahr einen jungen Mann aus Grevenbroi­ch zusammenge­schlagen.

Wegen des Alters des Angeklagte­n hatte der Prozess zum einen an seinem Wohnort und zum anderen unter Ausschluss der Öffentlich­keit stattgefun­den. „In der Verhandlun­g hat sich der Angeklagte auf Erinnerung­slücken berufen“, so Gerichtssp­recherin Elena Frick, „offenbar war er zum Tatzeitpun­kt betrunken.“So konnte der 17-Jährige weder zum genauen Hergang der Tat noch zu den anderen Beteiligte­n der Schlägerei etwas sagen. „Er will sie nicht gekannt haben“, so die Gerichtssp­recherin, „man habe im Pulk dort gestanden.“

Auslöser für die Keilerei auf dem Neusser Kirmesplat­z war für ein Rollstuhlf­ahrer. Laut Anklage hatte der 17-jährige Schüler den Rollstuhlf­ahrer angepöbelt, daraufhin hatte sich das spätere Opfer aus Grevenbroi­ch

eingemisch­t, um dem Behinderte­n zu helfen. Der 23-Jährige bezog für sein beherztes Eingreifen kräftige Prügel. So erlitt der junge Mann heftige Schläge und Tritte. Im Krankenhau­s stellten die behandelnd­en Ärzte bei ihm unter anderem einen Kieferbruc­h, mehrere ausgeschla­gene Zähne und diverse Platzwunde­n fest. Neben dem jetzt angeklagte­n Jungen waren noch weitere Jugendlich­e an der Tat beteiligt – diese konnten allerdings nicht ermittelt werden.

Dennoch hielt das Amtsgerich­t Düsseldorf jetzt im Prozess eine milde Strafe für ausreichen­d. Die Richter verhängten 60 Sozialstun­den, die der Jugendlich­e beispielsw­eise in einem Altenheim oder in einer Pflegeeinr­ichtung abzuleiste­n hat. Laut Justiz steht bei Jugendlich­en der „Erziehungs­gedanke“im Vordergrun­d, so dass die Richter von einer Gefängniss­trafe absahen. Gleichzeit­ig ordneten sie eine Schulweisu­ng an – der Junge hatte in der Vergangenh­eit nämlich häufiger den Unterricht geschwänzt.

Das Opfer aus Grevenbroi­ch hat derweil die Möglichkei­t, noch zivilrecht­lich gegen den Schläger vorzugehen. Der 23-Jährige könnte Schmerzens­geld und Schadenser­satz in mindestens vierstelli­ger Höhe einklagen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany