Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Mildes Urteil im Prozess um Kirmes-attacke
Grevenbroicher wurde bei Schlägerei schwer verletzt. Angeklagter (17) wurde zu Sozialstunden verurteilt.
GREVENBROICH/NEUSS (mape) Glimpflich ist am Düsseldorfer Amtsgericht der Prozess um einen schwer verletzten Grevenbroicher zu Ende gegangen. Der 17 Jahre alte Angeklagte aus Düsseldorf wurde wegen Körperverletzung zu Sozialstunden verurteilt. Gleichzeitig erhielt er eine „Schulweisung“, weil er zuletzt häufiger im Unterricht gefehlt hatte. Der Jugendliche hatte auf der Neusser Kirmes im vergangenen Jahr einen jungen Mann aus Grevenbroich zusammengeschlagen.
Wegen des Alters des Angeklagten hatte der Prozess zum einen an seinem Wohnort und zum anderen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. „In der Verhandlung hat sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen“, so Gerichtssprecherin Elena Frick, „offenbar war er zum Tatzeitpunkt betrunken.“So konnte der 17-Jährige weder zum genauen Hergang der Tat noch zu den anderen Beteiligten der Schlägerei etwas sagen. „Er will sie nicht gekannt haben“, so die Gerichtssprecherin, „man habe im Pulk dort gestanden.“
Auslöser für die Keilerei auf dem Neusser Kirmesplatz war für ein Rollstuhlfahrer. Laut Anklage hatte der 17-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angepöbelt, daraufhin hatte sich das spätere Opfer aus Grevenbroich
eingemischt, um dem Behinderten zu helfen. Der 23-Jährige bezog für sein beherztes Eingreifen kräftige Prügel. So erlitt der junge Mann heftige Schläge und Tritte. Im Krankenhaus stellten die behandelnden Ärzte bei ihm unter anderem einen Kieferbruch, mehrere ausgeschlagene Zähne und diverse Platzwunden fest. Neben dem jetzt angeklagten Jungen waren noch weitere Jugendliche an der Tat beteiligt – diese konnten allerdings nicht ermittelt werden.
Dennoch hielt das Amtsgericht Düsseldorf jetzt im Prozess eine milde Strafe für ausreichend. Die Richter verhängten 60 Sozialstunden, die der Jugendliche beispielsweise in einem Altenheim oder in einer Pflegeeinrichtung abzuleisten hat. Laut Justiz steht bei Jugendlichen der „Erziehungsgedanke“im Vordergrund, so dass die Richter von einer Gefängnisstrafe absahen. Gleichzeitig ordneten sie eine Schulweisung an – der Junge hatte in der Vergangenheit nämlich häufiger den Unterricht geschwänzt.
Das Opfer aus Grevenbroich hat derweil die Möglichkeit, noch zivilrechtlich gegen den Schläger vorzugehen. Der 23-Jährige könnte Schmerzensgeld und Schadensersatz in mindestens vierstelliger Höhe einklagen.