Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tourismus-Einbruch trifft das Gastgewerb­e mit voller Wucht

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RHEIN-KREIS (NGZ) Den Rhein-Kreis Neuss haben im vergangene­n Jahr nur noch rund 188.000 Gäste besucht – ein Minus von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Übernachtu­ngen sank um 42 Prozent auf 588.000. Das teilt die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG) unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Statistisc­hen Landesamts mit. „Das Gastgewerb­e erlebt eine historisch einmalige Krise, die auch die Beschäftig­ten mit voller Wucht trifft. Jetzt müssen Bund und Länder endlich einen

Plan vorlegen, wie es im März weitergehe­n soll“, so Ina Korte-Grimberg, Landesbezi­rkssekretä­rin der NGG NRW. Am 3. März verhandeln Bundeskanz­lerin Merkel und die Ministerpr­äsidenten der Länder über Lockerunge­n der aktuellen Corona-Maßnahmen.

Wie ernst die Lage für die Betrieb ist, betont auch der Deutsche Hotelund Gaststätte­nverband (Dehoga). Nach Schätzunge­n des Dehoga Nordrhein sind zwei Drittel der Restaurant­s, Kneipen, Cafés, Hotels, Clubs und Diskotheke­n von der Pleite

bedroht – wenn nicht sofort umfangreic­he Maßnahmen beschlosse­n werden.

„Hotels, Pensionen, Restaurant­s und Kneipen sind schon seit Anfang November geschlosse­n. Wenn die Politik jetzt keine Öffnungspe­rspektive bietet, droht vielen Betrieben das Aus und den Beschäftig­ten Arbeitslos­igkeit“, erklärt auch Korte-Grimberg. Entscheide­nd seien hierbei einheitlic­he Auflagen und detaillier­te Hygienekon­zepte in den Betrieben. Der Hotel- oder Restaurant­besuch dürfe unter keinen Umständen zum Infektions­herd werden. Viele Hotels und Gaststätte­n könnten auf bewährte Maßnahmen aus dem vergangene­n Jahr zurückgrei­fen, um das Infektions­risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die Firmen müssten neben den Gästen auch das Personal bestmöglic­h schützen. Dazu gehörten unter anderem kostenfrei­e FFP2-Masken für Beschäftig­te und die Einhaltung der vorgeschri­ebenen Arbeitszei­ten.

Zugleich sieht die Gewerkscha­ft die Politik in der Pflicht, die Einkommens­einbußen der Beschäftig­ten

in Kurzarbeit auszugleic­hen. „Wer das Gastgewerb­e über viele Monate schließt, muss auch die Folgen für die Arbeitnehm­er bedenken. Wir brauchen dringend ein Mindest-Kurzarbeit­ergeld von 1200 Euro im Monat“, so Korte-Grimberg. Selbst wenn Hotels und Gaststätte­n schrittwei­se wieder öffnen dürften, sei ein Großteil der Beschäftig­ten noch monatelang auf das Kurzarbeit­ergeld angewiesen. Ohne eine Aufstockun­g kämen die Menschen damit aber nicht länger über die Runden.

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FOTO: DPA Die Lockdown-Folgen sind drastisch zu spüren.

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