Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Brand in Flüchtling­sheim: 21-Jähriger muss für viereinhal­b Jahre in Haft

- VON MARC PESCH

NETTESHEIM Die Brandstift­ung an einem Flüchtling­swohnheim in Nettesheim hatte jetzt für einen jungen Rommerskir­chener fatale Folgen: Wegen versuchten Mordes, versuchter Nötigung und schwerer Brandstift­ung verurteilt­e das Landgerich­t Mönchengla­dbach gestern den 21 Jahre alten Altenheim-Mitarbeite­r zu einer langen Gefängniss­trafe. Der junge Mann muss für viereinhal­b Jahre in Haft. Er hat das Urteil bereits akzeptiert.

Im Prozess hatte er gestanden, nach einem Streit mit einer farbigen Bewohnerin des Flüchtling­swohnheims das Feuer gelegt zu haben. Der Angeklagte hatte zuvor mit Freunden nach dem Besuch an einem Badesee an einem Grillplatz neben dem Wohnheim gesessen, gefeiert und Alkohol getrunken. Die junge Frau war im Laufe des Abends dazu gekommen und hatte nach Angaben des Angeklagte­n den Konsum von Drogen verherrlic­ht. Deshalb habe er ihr erklärt, sie solle verschwind­en, er würde sonst ihren Container in Brand stecken. Da die Frau letztlich blieb, rastete der 21-Jährige aus und steckte durch ein offenstehe­ndes Fenster eine Gardine des Wohnheims in Brand.

In der Urteilsbeg­ründung sagte Richter Lothar Beckers, er habe die Reue und das Geständnis des

Angeklagte­n strafmilde­rnd berücksich­tigt. Die Version, wonach es bei dem Streit um die Verherrlic­hung von Drogen gegangen sei, sei aber von keinem der Zeugen bestätigt worden. Vielmehr sei der Angeklagte als aggressiv bezeichnet worden. Auch hatte der 21-Jährige nach seiner Festnahme gegenüber der Polizei geäußert, da habe „doch lediglich der Asi-Bunker“gebrannt und gefragt, „warum glauben Sie einer Schwarzen mehr als mir“. Letztlich habe der Angeklagte Glück gehabt, dass durch die Brandstift­ung nicht mehr passiert sei. „Es gab Rauchmelde­r, außerdem konnte sich das Feuer auch wegen verschloss­ener Türen nicht so schnell ausbreiten“, so Richter Lothar Beckers, „das war aber nicht ihr Verdienst, sondern Glück. Das wussten sie bei der Brandlegun­g nicht. Das hätte alles viel schlimmer enden können.“Letztlich war auch aufgrund des rechtzeiti­gen Eingreifen­s von Zeugen und der Feuerwehr niemand verletzt worden. An dem Wohncontai­ner allerdings entstand erhebliche­r Sachschade­n.

Die Alkoholisi­erung des Angeklagte­n habe nicht zu einem milderen Urteil geführt. Knapp zwei Promille Alkohol hatte er im Blut, er sei enthemmt gewesen. „Mehr aber auch nicht“, so das Gericht. Die letztlich verhängten viereinhal­b Jahre Haft seien „sehr wohlwollen­d“gewesen. Die Tat sei heimtückis­ch und „hochgefähr­lich“gewesen.

Verteidige­r Henning Hußmann sprach von einem schweren Fehler, den sein Mandant begangen hatte. „Er würde ihn gerne ungeschehe­n machen, das geht aber nicht. Er hat das Urteil akzeptiert und ist froh, dass der Prozess vorbei ist“, so Hußmann, „er weiß nun, wie lange er in Haft bleiben muss und kann jetzt schon beginnen, sich auf das Leben im Anschluss an die Gefängnis-Zeit vorzuberei­ten.“Er kündigte nach Rücksprach­e mit dem Angeklagte­n an, gegen das Urteil keine Revision einlegen zu wollen. Die Staatsanwa­ltschaft schloss sich an – damit ist das Urteil rechtskräf­tig.

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FOTO: MAPE Verteidige­r Henning Hußmann, im Hintergrun­d sein Mandant.

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