Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Brand in Flüchtlingsheim: 21-Jähriger muss für viereinhalb Jahre in Haft
NETTESHEIM Die Brandstiftung an einem Flüchtlingswohnheim in Nettesheim hatte jetzt für einen jungen Rommerskirchener fatale Folgen: Wegen versuchten Mordes, versuchter Nötigung und schwerer Brandstiftung verurteilte das Landgericht Mönchengladbach gestern den 21 Jahre alten Altenheim-Mitarbeiter zu einer langen Gefängnisstrafe. Der junge Mann muss für viereinhalb Jahre in Haft. Er hat das Urteil bereits akzeptiert.
Im Prozess hatte er gestanden, nach einem Streit mit einer farbigen Bewohnerin des Flüchtlingswohnheims das Feuer gelegt zu haben. Der Angeklagte hatte zuvor mit Freunden nach dem Besuch an einem Badesee an einem Grillplatz neben dem Wohnheim gesessen, gefeiert und Alkohol getrunken. Die junge Frau war im Laufe des Abends dazu gekommen und hatte nach Angaben des Angeklagten den Konsum von Drogen verherrlicht. Deshalb habe er ihr erklärt, sie solle verschwinden, er würde sonst ihren Container in Brand stecken. Da die Frau letztlich blieb, rastete der 21-Jährige aus und steckte durch ein offenstehendes Fenster eine Gardine des Wohnheims in Brand.
In der Urteilsbegründung sagte Richter Lothar Beckers, er habe die Reue und das Geständnis des
Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Die Version, wonach es bei dem Streit um die Verherrlichung von Drogen gegangen sei, sei aber von keinem der Zeugen bestätigt worden. Vielmehr sei der Angeklagte als aggressiv bezeichnet worden. Auch hatte der 21-Jährige nach seiner Festnahme gegenüber der Polizei geäußert, da habe „doch lediglich der Asi-Bunker“gebrannt und gefragt, „warum glauben Sie einer Schwarzen mehr als mir“. Letztlich habe der Angeklagte Glück gehabt, dass durch die Brandstiftung nicht mehr passiert sei. „Es gab Rauchmelder, außerdem konnte sich das Feuer auch wegen verschlossener Türen nicht so schnell ausbreiten“, so Richter Lothar Beckers, „das war aber nicht ihr Verdienst, sondern Glück. Das wussten sie bei der Brandlegung nicht. Das hätte alles viel schlimmer enden können.“Letztlich war auch aufgrund des rechtzeitigen Eingreifens von Zeugen und der Feuerwehr niemand verletzt worden. An dem Wohncontainer allerdings entstand erheblicher Sachschaden.
Die Alkoholisierung des Angeklagten habe nicht zu einem milderen Urteil geführt. Knapp zwei Promille Alkohol hatte er im Blut, er sei enthemmt gewesen. „Mehr aber auch nicht“, so das Gericht. Die letztlich verhängten viereinhalb Jahre Haft seien „sehr wohlwollend“gewesen. Die Tat sei heimtückisch und „hochgefährlich“gewesen.
Verteidiger Henning Hußmann sprach von einem schweren Fehler, den sein Mandant begangen hatte. „Er würde ihn gerne ungeschehen machen, das geht aber nicht. Er hat das Urteil akzeptiert und ist froh, dass der Prozess vorbei ist“, so Hußmann, „er weiß nun, wie lange er in Haft bleiben muss und kann jetzt schon beginnen, sich auf das Leben im Anschluss an die Gefängnis-Zeit vorzubereiten.“Er kündigte nach Rücksprache mit dem Angeklagten an, gegen das Urteil keine Revision einlegen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich an – damit ist das Urteil rechtskräftig.